Veröffentlicht am 04.07.2022 12:12

Sechs Gebiete


Von red
Im Rathaus können Bürgerinnen und Bürger die ermittelten Richtwerte für Grundstücke im Stadtgebiet Germering einsehen. (Foto: pst)
Im Rathaus können Bürgerinnen und Bürger die ermittelten Richtwerte für Grundstücke im Stadtgebiet Germering einsehen. (Foto: pst)
Im Rathaus können Bürgerinnen und Bürger die ermittelten Richtwerte für Grundstücke im Stadtgebiet Germering einsehen. (Foto: pst)
Im Rathaus können Bürgerinnen und Bürger die ermittelten Richtwerte für Grundstücke im Stadtgebiet Germering einsehen. (Foto: pst)
Im Rathaus können Bürgerinnen und Bürger die ermittelten Richtwerte für Grundstücke im Stadtgebiet Germering einsehen. (Foto: pst)

Die vom Gutachterausschuss beim Landratsamt Fürstenfeldbruck ermittelten
Richtwerte für Grundstücke im Stadtgebiet Germering (Stand 31.12.2021) werden
zum Zwecke der öffentlichen Bekanntmachung auf die Dauer eines Monats in der Zeit von Montag, 18. Juli, bis Donnerstag,18. August, in der Stadtverwaltung Germering (Rathausplatz 1, Zimmer 403, IV. Stock) zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt. Interessierte können einen Termin mit Frau Zweck unter Tel. 089 / 89419410 für die Einsichtnahme vereinbaren.

Antrag stellen

Zur Ermittlung der Richtwerte wurde das Stadtgebiet in sechs Bodenrichtwertgebiete aufgeteilt. Diese umfassen Mischflächen in zentraler Lage, Wohngebiete (Germering und Unterpfaffenhofen), Wohnbauflächen in Nebel, gewerbliche Bauflächen - höherwertiges Gewerbegebiet GE 1, gewerbliche Bauflächen - höherwertiges Gewerbegebiet GE 2 sowie gewerbliche Bauflächen.
Die Stadt Germering darauf hin, dass außerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Landratsamt Fürstenfeldbruck, Auskunft über die Bodenrichtwerte erlangt werden kann. Diese Auskünfte sind kostenpflichtig. Weiterhin weist die Stadt darauf hin, dass jeder Bürger beim Gutachterausschuss des Landratsamtes einen Antrag auf Grundstück- und Gebäudeschätzung stellen kann.

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