Durch Unfall, Krankheit oder Alter kann jeder in die Lage kommen, seine Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen zu können. Liegt keine Vollmacht vor, bestellt das Betreuungsgericht nach Prüfung der Voraussetzung nach §1896ff BGB einen rechtlichen Betreuer. Wer dieses Ehrenamt für einen Angehörigen oder einen anderen Mitmenschen ausüben möchte, kann sich dafür qualifizieren. Der Betreuungsverein des Sozialdienstes kath. Frauen München e.V. bietet im Oktober einen entsprechenden Online-Kurs dazu an. In drei aufeinander aufbauenden Teilen lernt man Umfang und Grenzen der rechtlichen Betreuung kennen, die Genehmigungs- und Berichtspflichten gegenüber dem Betreuungsgericht sowie die ersten Schritte bei Übernahme der Betreuung. Die kostenlosen Veranstaltungen finden statt am 6.,13. und 20. Oktober jeweils von 17 bis 18.30 Uhr per Zoom. Anmelden dafür kann man sich per Mail an betreuungsverein@skf-muenchen.de.