Den Antrag der EDMO-Flugbetrieb GmbH (EDMO) auf Erweiterung der Nutzung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen für den qualifizierten Geschäftreiseflugverkehr hat die Regierung von Oberbayern am vergangenen Freitag unter Einschränkungen genehmigt. Damit habe das Luftamt Südbayern nach eigenen Angaben den zentralen Einwendungen Rechnung getragen. Man habe sichergestellt, dass sich der Status des Sonderflughafens nicht verändert und die Interessen der Anwohner auf möglichst wenig Lärmauswirkungen in zumutbarer Weise gewahrt bleiben. Deswegen dürften laut Luftamt an Sonn- und Feiertagen wie bisher höchstens 200 Flugbewegungen im Jahr stattfinden, wovon allerdings die örtliche Luftsportfluggruppe aufgrund früherer Regelung nicht erfasst ist. Das sind rechnerisch drei pro Sonn- und Feiertag, die zudem besonders leise sein müssen. Außerdem dürften höchstens 9.725 Flugbewegungen jährlich im Rahmen des neu genehmigten qualifizierten Geschäftsreiseverkehrs erfolgen. Das sind rechnerisch rund 32 pro Werktag. Die im Geschäftsreiseflugverkehr eingesetzten Luftfahrzeuge müssen bestimmte Lärmschutzanforderungen einhalten.
Aufgrund des Flughafenausbaus „kommen auf die betroffenen Bürgerinnen und Bürger mehr Lärm durch mehr Flugbewegungen, längere Betriebszeiten (bis 22 Uhr) und Fluglärm an Sonn- und Feiertagen zu“, befürchtet der SPD-Landtagsabgeordnete Florian Ritter. „Der Regierung von Oberbayern sind ein paar Geschäftsflieger anscheinend wichtiger als die Gesundheit der Anwohner und der Schutz der Natur des Fünf Seen Lands.“ Keine Gesundheitsgefahr sieht dagen der Stimmkreisabgeordnete im Münchner Westen und Bezirksvorsitzende der CSU München, Otmar Bernhard, MdL: „Die luftrechtliche Genehmigung bedeutet für uns keine Gesundheitsgefahr, kein Umweltrisiko und beeinträchtigt weder unsere Lebensqualität noch die Immobilienpreise in Aubing oder anderswo im Münchener Westen.“
Auf über einhundertsiebzig Seiten hat das Luftamt Südbayern den Antrag der EDMO und die Äußerungen von 13 Behörden und Trägern öffentlicher Belange, neun Gemeinden und zwei Landkreisen sowie von fast 9000 Privatpersonen geprüft und abgewogen. Die letzten gutachtlichen Stellungnahmen und Äußerungen haben das Luftamt nach eigenen Angaben in diesem umfangreichen, nun seit fast zwei Jahren andauernden Verfahren, erst in diesem Monat erreicht. Einen wesentlichen Schwerpunkt des damit entscheidungsreifen Antragsverfahrens bildete die Ermittlung und Bewertung der Lärmauswirkungen.
Mit der erfolgten Änderungsgenehmigung seien alle sein Forderungen sowie die Forderungen vieler Bürgerinnen und Bürger weitgehend erfüllt worden, so Bernhard. „Einer unkontrollierten Entwicklung wurde der Riegel vorgeschoben. Jetzt steht schwarz auf weiß fest, was ohnehin geplant war: Oberpfaffenhofen ist und bleibt Sonderflughafen. Es wird dort weder Linien-, Charter- noch Frachtluftverkehr stattfinden.“ Der Flughafen Oberpfaffenhofen habe durch die Entscheidung des Luftamtes der Regierung Oberbayern de facto seinen Status als Sonderflughafen zu Forschungszwecken verloren und wurde zu einem normalen Verkehrsflughafen, meint dagegen Ritter. „Der Flughafenbetreiber EDMO hat sich mit allen seinen Forderungen durchsetzen können.“