Die Bundestagsabgeordneten Carmen Wegge und Michael Schrodi besuchten gemeinsam das Frauenhaus Dachau. Als Abgeordnete ist Wegge im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags für gleichstellungspolitische Themen zuständig und wollte sich mit dem Besuch ein noch besseres Bild von der Arbeit der Frauenhäuser vor Ort machen. Im Gespräch mit den beiden Leiterinnen des Frauenhauses Dachau, Laura und Nicola Kaufmann, und der Leiterin der AWO Dachau als Trägerin des Frauenhauses, Wiebke Kappaun, ging es um die aktuelle Situation des Frauenhauses Dachau sowie um die angestrebten Perspektiven in der bundespolitischen Entwicklung. Auf Bundesebene wird in den nächsten Monaten ein Gesetz zur Rahmenfinanzierung der Frauenhäuser beraten.
„Mir persönlich ist die Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen ein Herzensanliegen. Gewalt gegen Frauen wird leider in unserer Gesellschaft immer noch viel zu wenig in den Mittelpunkt gestellt. Umso wichtiger ist es zu wissen, wie die Situation vor Ort ist, welche Herausforderungen zu meistern sind und wie der Bedarf aussieht. Das Frauenhaus in Dachau ist vergleichsweise klein und kann leider nicht den Bedarf, den es hat, abdecken. Da müssen wir schauen, wie wir vom Bund besser unterstützen können, damit das in Zukunft besser wird”, sagte Carmen Wegge.
Michael Schrodi: „Ich werde die Arbeit des Frauenhauses Dachau auch weiterhin gerne unterstützen. Ein Ausbau der Angebote, besonders Präventionsarbeit und die bessere Vernetzung der einzelnen staatlichen Stellen, sind wünschenswert. Ziel muss es sein, das öffentliche Bewusstsein für die Gewalt gegen Frauen zu erhöhen, die Dunkelziffer zu senken und allen Betroffenen ein sicheres Angebot für einen Ausweg aus der Gewalt zu bieten. Insbesondere das Jugendamt wollen wir in Zukunft mehr sensibilisieren, wenn es um Gewalt im häuslichen Umfeld geht.”
Das Frauenhaus Dachau bietet derzeit Platz für fünf Frauen und sechs Kinder. Es verfügt darüber hinaus über eine Übergangswohnung. Trotzdem ist sei es schon passiert, dass eine Bewohnerin knapp drei Jahre bleiben musste, berichteten die Leiterinnen.
Der Freistaat Bayern berechnet eine Quote von einem Platz pro 10.000 Bewohnerinnen im Alter zwischen 18 bis 80 Jahren. Dies entspricht nicht der Quote, wie sie die von Deutschland ratifizierte Istanbul-Konvention vorschreibt. Der Europarat empfiehlt zudem einen Frauenhausplatz pro 7.500 Einwohnern. Deshalb plant der Bund ein Frauenhausrahmenfinanzierungsgesetz, um die Situation von Frauenhäusern einheitlich zu verbessern und die Istanbul-Konvention umzusetzen.
Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen” rund um die Uhr erreichbar und vermittelt Hilfe im Wohnort in 17 Sprachen.
Tel. 11 60 16
www.hilfetelefon.de