Die Gewährleistung der Barrierefreiheit bei der Kommunalwahl war eines von mehreren Themen, die der Behindertenbeauftragte der Staatsregierung, Holger Kiesel bei seinem Gespräch mit dem Ebersberger Stimmkreisabgeordneten und sozialpolitischen Sprecher der CSU-Landtagsfraktion Thomas Huber besprach. So bringt der Behindertenbeauftragte zur Kommunalwahl im März in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit ein Wahl-Hilfe-Heft in leichter Sprache heraus. „Bereits im vergangenen Jahr hat sich die CSU-Fraktion auf meine Initiative hin erfolgreich für mehr Inklusion im Wahlrecht eingesetzt. Es ist sehr erfreulich, dass nun weitere Schritte unternommen werden, die Menschen mit Behinderung die Ausübung ihres Wahlrechts zu erleichtern“ sagt Thomas Huber. Damals forderte der Bayerische Landtag die Staatsregierung dazu auf, sich bei der anstehenden Wahlrechtsreform dafür einzusetzen, dass keine Menschen mit einem rechtlichen Betreuer pauschal von ihrem aktiven Wahlrecht ausgeschlossen werden.
„Barrierefreiheit bezieht sich nicht nur auf Bahnhöfe und rollstuhlgerechte Einrichtungen, sondern auch auf die Teilhabe am politischen Leben und damit auch an Wahlen“ so Thomas Huber und erklärt, dass die Maßnahmen, die der Behindertenbeauftragte ergriffen hat, vielen Menschen eine große Hilfe sind und geben einen leicht verständlichen Zugang zum nicht immer leicht durchschaubaren Kommunalwahlsystem. Der auch im Grafinger Stadtrat und Ebersberger Kreistag ehrenamtlich tätige Landtagsabgeordnete verbindet damit auch die Hoffnung, dass die Gemeinden einen barrierefreien Zugang zu den Wahllokalen am 15. März gewährleisten. So empfiehlt der Behindertenbeauftragte beispielsweise große und leicht zugängliche Wahlkabinen, eine gute Beleuchtung, Schilder in niedrigerer Höhe für Rollstuhlfahrer und die Bereitstellung von Wahlschablonen für sehbehinderte Wähler.
Darüber hinaus bietet das Bayerische Innenministerium einen Erklärfilm an, den es auch in einer Version mit Gebärdensprache zu sehen gibt. Abrufbar sind die Medien auf der Internetseite des Behindertenbeauftragen (behindertenbeauftragte.bayern.de).
Damit erfüllt die Bayerische Staatsregierung auch die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention. Darin heißt es in Artikel 29, „dass sicherzustellen ist, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können, sei es unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter oder Vertreterinnen, was auch das Recht und die Möglichkeit einschließt, zu wählen und gewählt zu werden.“ Auch für Wahlhelfer stellt der Behindertenbeauftrage Informationen bereit, beispielsweise, wie sie Menschen mit Behinderung am besten beim Wahlvorgang unterstützen können und wie ein Wahlraum barrierefrei gestaltet werden kann.