Veröffentlicht am 24.06.2024 08:58

Dokumentation der Schäden

Landwirte können ab sofort Entschädigungen aus der Soforthilfe Hochwasser 2024 beantragen. (Foto: Sabine Weindl/AELF FFB)
Landwirte können ab sofort Entschädigungen aus der Soforthilfe Hochwasser 2024 beantragen. (Foto: Sabine Weindl/AELF FFB)
Landwirte können ab sofort Entschädigungen aus der Soforthilfe Hochwasser 2024 beantragen. (Foto: Sabine Weindl/AELF FFB)
Landwirte können ab sofort Entschädigungen aus der Soforthilfe Hochwasser 2024 beantragen. (Foto: Sabine Weindl/AELF FFB)
Landwirte können ab sofort Entschädigungen aus der Soforthilfe Hochwasser 2024 beantragen. (Foto: Sabine Weindl/AELF FFB)

Ab sofort können Landwirte – einschließlich Fischerei und Gartenbau – Entschädigungen aus der Soforthilfe Hochwasser 2024 für ihren Betrieb beantragen. Es können Ernteausfälle und Schäden im Betrieb durch Überflutung geltend gemacht werden. Als Orientierung, welche Schadenshöhen für welche Kulturen angesetzt werden, sowie alle Informationen zur Antragstellung und die erforderlichen Unterlagen finden Sie beim Landwirtschaftsministerium über den entsprechenden Link auf der Homepage des AELF Fürstenfeldbruck unter www.aelf-ff.bayern.de.

Die Anträge müssen in Papierform bis spätestens 30. September 2024 am örtlichen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) gestellt werden. Die Dokumentation der Schäden auf den Flächen über Fotos in der FAL-BY-App und zusätzliche Fotos bei anderen Schäden (Gebäude, Vorräte etc.) sind Voraussetzung für eine Antragstellung. Auskünfte erhalten Sie beim AELF Fürstenfeldbruck auf der Homepage und unter einer eigens eingerichteten Hotline unter Tel. (08141) 32231299.

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