Besonders raffiniert wollte ein Schüler aus dem Landkreis Erding sein. Der notorische Schwarzfahrer gab immer, wenn er von Kontrollpersonal erwischt wurde, falsche Personalien an. Seine Rechnung ging nicht auf. Die Bundespolizei kam ihm auf die Schliche.
Das Amtsgericht Erding hat den heute 20-Jährigen wegen Betrugs und Leistungserschleichung zu einer empfindlichen Geldstrafe und Schadenersatz verurteilt. In insgesamt 20 Fällen war der zunächst Unbekannte bei Kontrollen im Zeitraum von September 2008 bis Juli 2010 ohne Fahrschein in der S-Bahn angetroffen worden. Einen Ausweis konnte er nie vorweisen. Dem Kontrollpersonal der Deutschen Bahn erschien der junge Mann aber stets glaubwürdig und so akzeptierten die Kontrolleure dessen angegebene Personalien auch ohne Ausweis. Erst als die Deutsche Bahn schließlich gegen den Mehrfachtäter auch Strafantrag stellte, stellte die Bundespolizei fest, dass die angegebene Person nicht existierte.
Beim 21. Mal, am 17. März 2010, hakte ein Kontrolleur akribisch nach und brachte damit die Ermittler auf die Spur eines 20-Jährigen aus Langenpreising. Dieser räumte zunächst nur diese eine Fahrt vom März ein. Da jedoch sein Geburtsdatum mit dem übereinstimmte, das der unbekannte S-Bahnfahrer angegeben hatte, ließen die Ermittler nicht locker. Nach knapp einstündiger Vernehmung gab der junge Mann schließlich zu, auch für die anderen 20 Fälle verantwortlich gewesen zu sein.
Ende August musste sich der 20-Jährige nun vor dem Amtsgericht Erding wegen Betrugs und Leistungserschleichung in 21 Fällen verantworten. Zu dem angesetzten Verhandlungstermin am Morgen war er zunächst unentschuldigt nicht erschienen. Der Richter ließ ihn daraufhin von der Polizei von zuhause abholen und in den Gerichtssaal bringen. Der Urteilsspruch des Amtsgerichts Erding war empfindlich.
Der notorische Schwarzfahrer hat jetzt 600 Euro Geldstrafe und die Gerichtskosten zu zahlen, außerdem den zivilrechtlichen Schaden zu ersetzen, der der Bahn entstanden ist. Insgesamt kommt damit ein Geldbetrag zusammen, für den der junge Mann sich viele Fahrkarten hätte kaufen können. Entscheidend für die Höhe war auch, dass zunächst eine andere Person durch die falschen Personalienangaben in Tatverdacht geraten und beschuldigt worden war.
Da der junge Mann auch bei der Gerichtsverhandlung angab, kein Geld dabei zu haben, legte ihm der Richter nahe, sich vor der Heimfahrt Geld zu borgen, um sich wenigstens diesmal eine Fahrkarte kaufen zu können.