Veröffentlicht am 29.10.2013 00:00

Tor für altersgerechtes Wohnen wurde geöffnet


Von red
Verhindert wird das Asylbewerberheim auch mit den erneut gefassten Beschlüssen nicht. 	 (Foto: Boschert)
Verhindert wird das Asylbewerberheim auch mit den erneut gefassten Beschlüssen nicht. (Foto: Boschert)
Verhindert wird das Asylbewerberheim auch mit den erneut gefassten Beschlüssen nicht. (Foto: Boschert)
Verhindert wird das Asylbewerberheim auch mit den erneut gefassten Beschlüssen nicht. (Foto: Boschert)
Verhindert wird das Asylbewerberheim auch mit den erneut gefassten Beschlüssen nicht. (Foto: Boschert)

Weg frei für »altersgerechte Wohnbebauung in der Waldkolonie«: Nach einer turbulenten Debatte stimmte der Gemeinderat Putzbrunn für ein Bauleitverfahren für altersgerechtes Wohnen auf dem 36.000 Quadratmeter-Grundstück im Ortsteil Waldkolonie, auf dem derzeit eine Asylbewerber-Unterkunft gebaut wird.

Weitere Artikel zum Thema

Putzbrunn/Landkreis · Asylbewerber nach Putzbrunn Themenseite zur »Bürgerinitiative Putzbrunn/ Ottobrunn für eine gerechte Verteilung der Asylbewerber im gesamten Landkreis«

Der Gemeinderat konkretisierte mit 12 zu 6 Stimmen seinen Beschluss vom 30. April dahingehend, »dass entsprechend dem richterlichen Hinweis aus der Verhandlung vom 9. Oktober 2013 das Bauleitplanverfahren mit dem Ziel fortgeführt wird, für das Grundstück eine Nutzung für altersgerechtes Wohnen zu ermöglichen. Die Gemeinde Putzbrunn wird zur Sicherung dieser Planungsabsicht alle hierfür notwendigen Maßnahmen ergreifen, wie z.B. die Zurückstellung von Baugesuchen, Erlass einer Veränderungssperre oder die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens zu widersprechenden Genehmigungsanträgen«.

Das entspricht dem Text des Bürgerbegehrens, das von amtlich gezählten 786 Putzbrunner Bürgern im April beantragt und am 30. April vom Gemeinderat wegen »unrichtiger Tatsachenbehauptungen in der Begründung« mehrheitlich für unzulässig erklärt worden war. Für Zulassung gestimmt hatten damals die GPP-Fraktion mit Robert Böck, Martina Hechl, Britta Becker und Hans Uher sowie Hartmut Krüger (SPD) und Josef Jakob jun (Freie Wähler). Zwei Wochen zuvor hatte der Bauausschuss des Gemeinderats von Putzbrunn dem Bauantrag für eine Asylbewerberunterkunft in der Waldkolonie das »gemeindliche Einvernehmen« erteilt. Seit September laufen auf dem kreiseigenen Grundstück hinter dem Betreuten Wohnen die Bauarbeiten, Ende Januar 2014 sollen die Gebäude für maximal 60 Asylbewerber bezugsfertig sein.

Die Antragsteller des Bürgerbegehrens reichten Klage gegen die Abweisung des Bürgerbegehrens ein. Bei der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht München stellte die Richterin unmissverständlich klar, dass sie keinerlei Hinderungsgründe für Zulassung des Begehrens sieht und riet der Gemeinde dringlich, das Bürgerbegehren durchzuführen. Die Gemeindeverwaltung setzte obigen Beschlussvorschlag auf, mit dem nach der Gemeindeordnung (GO) der Bürgerentscheid entfällt, weil »der Gemeinderat die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme« beschlossen hat (§ 18A, Satz 14 GO). Allerdings ist die im Bau befindliche Asylbewerberunterkunft jetzt als Bestand in das Bauleitplanverfahren aufzunehmen. Um sie herum sollen altersgerechte Wohnungen entstehen. Wobei zwar »altersgerecht gebaut werden muss, das aber nicht heißt, dass nur Senioren dort wohnen dürfen«, wie der zweite Bürgermeister Alexander Bräuer (SPD) dem Südost-Kurier gegenüber erklärte. Zwar entspricht der Entscheid dem Bürgerbegehrens-Antrag, die Antragssteller triumphieren und sind zugleich unzufrieden.

Sie betonen in ihrer Stellungnahme, »dass das Vertrauen in diesen Bürgermeister und einen großen Teil der Gemeinderäte nicht wieder hergestellt werden kann«. Die Erteilung der Baugenehmigung für die vom Landratsamt (LRA) forcierte Asylbewerberunterkunft – von der Richterin vom Verwaltungsgericht als »kühn« bezeichnet - sei illegal, zumal es nicht so dringend gebaut werden muss, weil die Asylbewerber wesentlich länger in ihrer Ottobrunner Bleibe bleiben können. Das habe Landrätin Johanna Rumschöttel gewusst. Außerdem sei das ihn stützende Gutachten, das LRA-Anwälte über ein LRA-Bauprojekt erteilten, schlicht beschönigend. Bürgermeister Erwin Klostermeier hätte mit seinen zwölf Gemeinderäten den Bürgerwillen missachtet, dafür sei er nicht gewählt.

Zudem fordern sie in der Gemeinderatssitzung mehrfach den Rücktritt des Bürgermeisters, des Gemeinderats und inzwischen auch der Landrätin Johanna Rumschöttel.

Die Gemeinschaft pro Putzbrunn (GPP) hätte lieber ein Bürgerbegehren gesehen und stimmte gegen den veränderten Beschluss. Inhaltlich würde damit nichts gewonnen, aber: »In der Demokratie ist der Bürgerwille das größte Gut, das man hat«, erklärte Putzbrunns zweiter Bürgermeister Robert Böck. Boschert

north