Veröffentlicht am 29.12.2023 11:31

Post kommt nach Zufallsprinzip


Von red
Ob die Miete für eine Wohnung sich im Bereich des Zusässigen bewegt, kann mit dem Mietspiegel ermittelt werden. Um ihn zu erstellen, werden Befragungnen durchgeführt. (F.: mha)
Ob die Miete für eine Wohnung sich im Bereich des Zusässigen bewegt, kann mit dem Mietspiegel ermittelt werden. Um ihn zu erstellen, werden Befragungnen durchgeführt. (F.: mha)
Ob die Miete für eine Wohnung sich im Bereich des Zusässigen bewegt, kann mit dem Mietspiegel ermittelt werden. Um ihn zu erstellen, werden Befragungnen durchgeführt. (F.: mha)
Ob die Miete für eine Wohnung sich im Bereich des Zusässigen bewegt, kann mit dem Mietspiegel ermittelt werden. Um ihn zu erstellen, werden Befragungnen durchgeführt. (F.: mha)
Ob die Miete für eine Wohnung sich im Bereich des Zusässigen bewegt, kann mit dem Mietspiegel ermittelt werden. Um ihn zu erstellen, werden Befragungnen durchgeführt. (F.: mha)

Anfang Januar startet die Datenerhebung für den Mietspiegel 2025. Rund 100.000 Münchner Haushalte erhalten nach dem Zufallsprinzip Post vom beauftragten Marktforschungsinstitut Kantar GmbH, um diejenigen Wohnungen zu ermitteln, die in den Mietspiegel 2025 Eingang finden dürfen.

Zulässige Miethöhe wird ermittelt

Die Sozialreferentin der Landeshauptstadt München, Dorothee Schiwy, erklärt dazu: „Mit dem Mietspiegel können sich Münchner Bürger*innen schnell und zuverlässig informieren, ob die Miethöhe ihrer Wohnung zulässig ist. Gerade in Ballungsräumen wie der Großstadt München ist ein qualifizierter Mietspiegel auch ein wichtiges Instrument für die Einhaltung der Mietpreisbremse. Denn die Miethöhe bei Abschluss eines neuen Mietvertrags darf in der Regel nur um maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen. Je mehr Haushalte befragt werden können und je ausführlicher diese Daten sind, desto besser ist die Grundlage für den Mietspiegel.“

Verpflichtung zur Auskunft besteht

Im Juli 2022 wurde durch eine bundesgesetzliche Regelung eine Auskunftspflicht für die Befragung bei qualifizierten Mietspiegeln eingeführt. Diese gilt nun erstmals im Rahmen der Datenerhebung für den Mietspiegel 2025. Angeschriebene Haushalte müssen also Auskunft geben. Laut Gesetz können im Mietspiegel nur Wohnungen berücksichtigt werden, deren letzte Mietpreisänderung nicht mehr als sechs Jahre zurückliegt. Sollten alle notwendigen Kriterien für eine Mietspiegelerhebung zutreffen, werden Mitarbeiter von Kantar persönliche oder telefonische Interviews mit den Mietern vereinbaren, um weitere Daten zu erheben – vor allem zu Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnungen. Die Befragung der Mieter läuft bis Ende April 2024. Im Anschluss daran findet eine Befragung der Vermieter hinsichtlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit der Wohnungen statt. Auch für diese besteht eine Auskunftspflicht. Die erhobenen Daten zur Wohnung werden ausschließlich in anonymisierter Form ausgewertet und unterliegen den hohen Anforderungen des Datenschutzes. Die Teilnehmenden können sicher sein, dass ihre Daten nur zu diesem Zweck verwendet und nicht anderweitig genutzt werden.

Aktueller Mietspiegel erhältlich

Den derzeit gültigen Mietspiegel für München 2023 gibt es als kostenlose Broschüre in der Stadtinformation im Rathaus und im Amt für Wohnen und Migration, Franziskanerstraße 8, 81669 München. Im Internet steht er unter www.mietspiegel-muenchen.dezur Verfügung.

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