Weil Krunoslav M. am Morgen des 13. Februar so besonnen reagiert und einen Messerstecher verfolgt hatte, während er gleichzeitig mit der Polizei Kontakt hielt, konnte die den Täter kurz darauf am S-Bahnhof Isartorplatz festnehmen. Polizeivizepräsident Robert Kopp hat nun den couragierten Zeugen ausgezeichnet und mit 300 Euro belobigt.
Ein 64-jähriger Obdachloser hatte am Morgen des 13. Februar einem 26-jährigen Studenten nach einem Streit um einen U-Bahnsitzplatz mit einem Taschenmesser schwer verletzt: die rechte Gesichtshälfte war fast vollständig durchtrennt und die Wange vom Mundwinkel bis zum Ohr aufgeschlitzt. Der Student wurde sofort in einer Klinik operiert. Der Zeuge hatte den Vorfall beobachtet und war dem Täter in sicherem Abstand bis in die S-Bahn gefolgt. Über Notruf und über Handy hielt er Kontakt mit der Polizei.
»Ohne die beherzte, intuitiv richtige Entscheidung des Zeugen Krunoslav M. den Täter zu verfolgen und die Polizei über Handy zu verständigen, wäre eine Festnahme des wohnsitzlosen Messerstechers nur schwer möglich gewesen«, lobte die Polizei. Im morgendlichen Berufsverkehr hätte der Täter schnell unerkannt flüchten können.
Der Anlass des Ganzen war ein eher banaler mit schrecklichen Folgen: Der 26-jährige Student war an der Haltestelle Sendlinger Tor in die U 1 Richtung Hauptbahnhof gestiegen. In dem voll besetzten Zug war neben einem 64-jährigen Obdachlosen noch ein Sitzplatz frei, auf dem dieser jedoch seinen Rucksack abgestellt hatte. Trotzdem zwängte sich der Student auf die restliche schmale Sitzfläche, was wiederum den Unmut des Rucksackbesitzers erregte. Er forderte den Studenten auf, sich nicht so »herzuquetschen«, sonst würde er ihn erschießen, da er eine Waffe bei sich habe.
Als der Zug gleich darauf an der Haltestelle Hauptbahnhof anhielt, bespuckte der Obdachlose den 26-Jährigen und stieg daraufhin aus. Der Student folgte nun dem älteren Mann, um ihn zur Rede zu stellen. Auf der U-Bahnrolltreppe drehte sich der 64-Jährige plötzlich und unvermittelt um und vollzog eine wuchtige, kreisförmige Schnittbewegung mit einem Taschenmesser in Richtung Kopf des unter ihm stehenden Studenten, was zu den schweren Verletzungen führte. Anschließend flüchtete er zum S-Bahnhof und fuhr mit der S 4 in Richtung Ebersberg.
Der obdachlose Messerstecher gab in seiner Vernehmung unumwunden zu, dass er sich nur auf diese Art und Weise Respekt verschaffen könne. Aufgrund der unkontrollierten Messerführung ist davon auszugehen, dass der Mann auch schwerwiegendere bzw. sogar tödliche Verletzungen in Kauf genommen hätte. Diese wären z.B. zu erwarten gewesen, so die Polizei, wenn das Opfer nur wenige Zentimeter tiefer am Hals getroffen worden wäre. Deshalb stufte die Staatsanwaltschaft München I den Sachverhalt als ein versuchtes Tötungsdelikt ein.
Ein Haftbefehl gegen den Messerstecher erging am darauffolgenden Tag. Der 64-Jährige war nicht alkoholisiert und war bislang noch nicht polizeibekannt.