Hans Haberl
„… wegen landesverräterischer Feindbegünstigung, Vorbereitung zum Hochverrat und Schwarzsendens zum Tode verurteilt“ – so lautete der Spruch, den der Volksgerichtshof am 15. Oktober 1942 in Berlin gegen drei junge Münchner verkündete. Der Anlernschaltmechaniker Walter Klingenbeck, der Praktikant Daniel von Recklinghausen und der Hochfrequenztechniker Hans Haberl – Letzterer aus Grafing stammend – hatten sich 1941 zusammengefunden und vor dem Hintergrund ihrer christlichen und freiheitlichen Wertvorstellungen damit begonnen, auf verschiedenen Wegen gegen die NS-Diktatur zu arbeiten. Die Verhaftung der drei Gleichgesinnten nach Denunziation im Januar 1942 setzte ihrer Widerstandsarbeit jedoch ein rasches Ende. Während Klingenbeck als Anführer der Gruppe am 5. August 1943 in Stadelheim hingerichtet wurde, erfolgte bei von Recklinghausen und Haberl im selben Jahr eine Umwandlung ihres Todesurteils in eine achtjährige Zuchthausstrafe.
06.11.2020 08:46 Uhr
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