In einer Fußgängerzone haben Fußgänger grundsätzlich Vorrang. Und prinzipiell ist sie auch nur für sie gedacht. Doch es gibt Ausnahmen, etwa für Lieferfahrzeuge.
Einigen Fahrzeugen kann das Befahren der Fußgängerzone durch entsprechende Zusatzzeichen freigegeben werden. Dies ändert jedoch nichts daran, dass Fußgänger in den für sie reservierten Zonen prinzipiell Vorrang genießen. Sie dürfen dort durch andere Fahrzeuge auf gar keinen Fall behindert oder gefährdet werden. Deshalb gilt in Fußgängerzonen als Höchstgeschwindigkeit „Schritttempo“, betont das von der HUK-Coburg getragene Goslar Institut für verbrauchergerechtes Versichern.
Eine der häufigsten Ausnahmen für das Befahren von Fußgängerzonen wird Lieferanten eingeräumt. Dies macht ein zusätzliches Schild mit der Aufschrift „Lieferverkehr frei“ deutlich, das oft mit bestimmten Uhrzeiten kombiniert ist. Auch der Lieferverkehr hat auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen und sich an Schritttempo zu halten. Eine weitere Ausnahme sind Anwohner, die mancherorts in den abgesperrten Bereich hineinfahren und dort auch parken dürfen. Dann findet sich meist ein weiteres Zusatzschild mit dem Vermerk „Anwohner frei“. Es gilt ausdrücklich nur für Personen, die in einer Fußgängerzone wohnen.
In zahlreichen Kommunen ist es auch Taxis per Ausnahmeregelung erlaubt, eine Fußgängerzone zu befahren. Gleiches gilt häufig für Besucher von Arztpraxen bzw. generell Personen mit eingeschränkter Mobilität. Polizei- und Rettungsfahrzeugen ist die Fahrt in Fußgängerzonen natürlich ebenfalls gestattet.
Auch Radfahrern ist es grundsätzlich untersagt, in einer Fußgängerzone zu fahren – es sei denn, ein entsprechendes Zusatzschild lässt dies zu. Dennoch gilt dann auch hier das Vorrecht der Fußgänger – und Schritttempo für den Radler. Segways haben in einer Fußgängerzone ebenfalls nichts zu suchen. Inlineskates und Tretroller wiederum gelten vor dem Gesetz nicht als Fahrzeuge und dürfen daher in Fußgängerzonen bewegt werden. Allerdings haben die Nutzer natürlich ebenfalls Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen.