Am Dienstag, 28. Dezember, ist eine weitere Änderung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten. Jetzt gilt:
• Bei privaten Zusammenkünften außerhalb der Gastronomie, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind maximal zehn Personen erlaubt.
• Kinder unter 14 Jahren sind bei den Kontaktbeschränkungen ausgenommen (die Altersgrenze von 14 Jahren findet künftig auch für die 2G-Plus- und 2G-Erfordernisse Anwendung).
• Das bislang für große überregionale Sportveranstaltungen geltende Zuschauerverbot gilt künftig auch für große überregionale Kulturveranstaltungen und vergleichbare Veranstaltungen.
• Tanzveranstaltungen sind auch außerhalb von Clubs und Diskotheken untersagt, soweit es sich nicht um Sportausübung handelt.