Josef M. fragt: Beim Einparken in eine ziemlich enge Lücke habe ich kürzlich ein anderes Fahrzeug angetippt. Ein ersichtlicher Schaden ist dabei nicht entstanden. Kann ich in so einem Fall einfach weiterfahren oder wie verhalte ich mich korrekt?
Wenn Sie bemerken, dass Sie ein anderes Fahrzeug angetippt haben, müssen Sie in jedem Fall sofort anhalten und aussteigen, um sich zu vergewissern ob ein Schaden entstanden ist. Ist eine Schadstelle zu erkennen und handelt es sich um einen noch so kleiner Kratzer, haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie warten an Ort und Stelle, bis der Fahrer des anderen Autos oder jemand aus dessen Umfeld kommt, etwa ein Nachbar oder Freund, und regeln die Angelegenheit. Oder Sie rufen die Polizei, die den Schaden aufnimmt und den Halter benachrichtigt. Wer kein Handy hat, muss eine angemessene Zeit abwarten, ehe er zu einer Telefonzelle oder zur nächst gelegenen Polizeidienststelle geht. Was darunter zu verstehen ist, hängt etwas von der Situation ab, mindestens 30 Minuten sollten es aber schon sein. Auch wenn Sie es eilig haben, reicht es nicht aus, einen Zettel oder seine Visitenkarte hinter den Scheibenwischer an der Windschutzscheibe des touchierten Wagens zu klemmen. Sie würden sich damit unerlaubt vom Unfallort entfernen und Fahrerflucht begehen. Ist kein Schaden entstanden dürfen Sie weiterfahren. Allerdings sollten Sie beim Begutachten der Fahrzeuge schon sehr kritisch hinschauen und im Zweifel lieber einmal öfter die Polizei verständigen. Zumal es als Laie ohnehin schwierig ist, das Ausmaß richtig einzuschätzen. Wenn die Stoßstange zurückfedert kann es sein, dass äußerlich keine Spuren zu sehen sind, die Stoßstange aber von innen beschädigt oder gebrochen ist und ausgetauscht werden muss. Im Zweifel sollten Sie lieber auf Nummer sicher gehen, denn bei Fahrerflucht kann es schnell teuer werden und Ihr Führerschein gefährdet sein.