Kommunen sollten verstärkt zu gültigen Regelungen informieren bzw. welche Empfehlungen zum sicheren Fahren mit E-Scootern es gibt, findet Rudolf Vogel vom ADAC Südbayern. Ansonsten könne eine Kommune mit dem Betreiber durch „Geofencing“ Bereiche definieren, in denen ihre Roller benutzt werden dürfen oder wo sich Park- und Fahrverbotszonen befinden.
Wie überall gelte auch hier das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme: Vorsichtig fahren, angemessene Geschwindigkeit, bremsbereit sein und die Roller nicht an einer verkehrsgefährdenden Stelle abstellen.