Wir haben das städt. Mobilitätsreferat gebeten, seine Einschätzung zu den E-Scootern abzugeben.
An wen können sich Bürger wenden, wenn E-Scooter im Weg sind?
Mobilitätsreferat: Hierzu bestehen mittlerweile mehrere Möglichkeiten. Entweder über das Sammelpostfach des Mobilitätsreferats ekf.mor@muenchen.de (unter Angabe des konkreten Standortes und verantwortlichen Anbieters; am besten mit Foto) oder direkt an die Anbieter. Die Kontaktdaten der in München aktiven Anbieter finden Sie hier https://muenchenunterwegs.de/mobilitaetsanbieter.
Seit Oktober 2022 besteht zudem die Möglichkeit über eine Meldeseite für falsch abgestellte Elektrokleinstfahrzeuge der Mikromobilitätsanbieter der „Plattform Shared Mobility“ (PSM). Auf der Internetseite https://www.scooter-melder.de können nun städteübergreifend störende und nicht den Regeln entsprechend platzierte E-Tretroller gemeldet werden.
Kann die Stadt auf die Anbieter der E-Scooter einwirken, damit gefährdend abgestellte E-Scooter zügig entfernt werden?
Mobilitätsreferat: Diese Möglichkeit besteht. Das Mobilitätsreferat hat von allen in München aktiven Anbieterfirmen direkte Ansprechpartner*innen, welche im operativen Geschäft in München eingesetzt sind. Eine direkte Kontaktaufnahme bei Problemen und zeitnahe Behebung von beispielsweise behindernd abgestellte Fahrzeuge während den Bürozeiten kann gewährleistet werden
Kann die Stadt gegenüber Anbietern von E-Scootern z.B. Bußgelder verhängen, wenn Scooter falsch abgestellt sind?
Mobilitätsreferat: Verstöße und Zuwiderhandlungen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen im gesamten Stadtgebiet durch die Überwachungskräfte der Polizei, in den parkraumbewirtschafteten Gebieten zusätzlich durch die Überwachungskräfte der Kommunalen Verkehrsüberwachung im Kreisverwaltungsreferat verfolgt.
Nachdem E-Tretroller mit einem Versicherungskennzeichen versehen sind, ist auch eine Ahndung über den Fahrzeughalter grundsätzlich denkbar. Dem gewerblichen Fahrzeughalter ist über die bei ihm vorliegenden Abrechnungsdaten die Benennung des letzten Anmieters vor der Feststellung des ordnungswidrigen Abstellens möglich. Sofern der Fahrzeughalter bei der Ermittlung des Anmieters nicht mitwirkt, können ihm gem. § 25 a StVG die Verfahrenskosten in Rechnung gestellt werden. Als Adressat für das eigentliche Verwarnungsgeld kommt der Vermieter als Fahrzeughalter jedoch nicht in Betracht.
2022 hat das Mobilitätsreferat die Vorgaben für E-Tretroller-Anbieter weiterentwickelt und verschärft, alle Details finden sich in der Freiwilligen Selbstverpflichtungserklärung (Stand: 06.04.2022). Mit der Weiterentwicklung der freiwilligen Selbstverpflichtungserklärung macht das Mobilitätsreferat einen wichtigen Schritt von einem Sicherheits- und Ordnungs- hin zu einem Planungsinstrument.
Dies entspricht der vom Stadtrat am 19.01.2022 beschlossenen Teilstrategie Shared Mobility. Im Stadtratsbeschluss wurde die Stadtverwaltung u.a. mit der Verbesserung der Abstellsituation für E-Tretroller (z.B. durch gesonderte Abstellflächen), der Errichtung von Mobilitätspunkten oder dem Aufbau einer integrierten Mobilitätsplattform beauftragt.
Die wichtigsten Punkte sind:
• Monitoring und Sanktionsmechanismus bzgl. Flottenbegrenzung in der Innenstadt
• Erweiterte Vorgaben zum Beenden des Mietvorgangs und dem Abstellen der E-Tretroller – Restgehwegbreite 1,8m, „Längsparken“ in Fahrtrichtung, weitere „No-go-Standorte“
• Verpflichtendes Foto der Abstellsituation vor Beendigung des Mietvorgangs
• Anwendung Geofencing im Sinne von Abstellverboten im Umkreis von mind. 100 m zu Abstellflächen
• Verpflichtung der Anbieter, in Geschäftsbedingungen mit Nutzer*innen für offensichtliche Regelverstöße Konsequenzen (z.B. Vertragsstrafen) vorzusehen
• Verpflichtung der Anbieter, bei polizeilich erfassten Unfällen aufgrund verkehrswidrig abgestellter Fahrzeuge eine finanzielle Unterstützung, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen, bereitzustellen.
Teilt das MOR die Meinung mancher Bürger, dass sich durch E-Scooter die Gefährdung von Passanten vergrößert hat?
Mobilitätsreferat: Aus Sicht des Mobilitätsreferats handelt es sich, auch auf Basis der vorhandenen Datenlage, nicht um ein flächendeckendes Problem, sondern vor allem um lokal begrenzte Probleme an Orten mit hoher Dichte bzw. Attraktivität und entsprechend vielen Parkvorgängen.
Die Landeshauptstadt München hat eine Studie in Auftrag gegeben, die die Auswirkungen und Nutzung der neuen Verkehrsmittel für München untersuchte. Die Studie wurde Anfang 2022 abgeschlossen und konnte wichtige Erkenntnisse für München hervorbringen. Die Ergebnisse zeigen, dass E-Tretroller mehr sind als „Spaßmobile“. Die E-Tretroller werden vielfach als Fahrzeuge für den Weg zur Arbeit / Ausbildung, Besuch von Freund*innen und weiteren Freizeitaktivitäten benutzt. Größtenteils haben die Fahrten ein konkretes Ziel. Je nach Nutzergruppe ersetzt die Fahrt mit dem E-Tretroller bis zu 14 Prozent eine Fahrt, die sonst mit dem eigenen Auto zurückgelegt worden wäre. Zwei Drittel der Fahrzeuge werden demnach auf dem sogenannten „letzten Kilometer“ genutzt, also dem Weg von der Bus-, Bahn- oder Tramhaltestelle zum eigentlichen Ziel. Damit haben die E-Tretroller das Potenzial, den öffentlichen Verkehr zu ergänzen und attraktiver zu machen. Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmenden entstehen insbesondere beim gemeinsamen Nutzen von Geh- und Radwegen. Die Ergebnisse der Studie können unter https://muenchenunterwegs.de/angebote/untersuchungsergebnisse-e-tretroller-nutzung eingesehen werden.
Wie ist der Stand mit den geplanten E-Scooter-Parkflächen, wo gibt es sie, wo sind noch weitere geplant, wie werden sie genutzt?
Mobilitätsreferat: Speziell für E-Tretroller hat das Mobilitätsreferat der Landeshauptstadt München in der Altstadt ein „stationäres Abstellnetz“ mit insgesamt 43 Abstellflächen geschaffen. Weiterführende Informationen sowie eine Übersichtskarte mit allen derzeit aktiven Standorten könnten unter https://muenchenunterwegs.de/angebote/e-tretroller-altstadt eingesehen werden.
Ein Fazit über die Wirksamkeit der Abstellflächen in der Pilotphase fällt nach Meinung aller Beteiligten (Mobilitätsreferat, Kreisverwaltungsreferat, Bezirksausschuss, Polizei München) durchweg positiv aus. Die Abstellflächen werden von den Nutzer*innen gut angenommen und tragen zur Verbesserung der Fußgängersicherheit und Barrierefreiheit bei. Die unterstützenden Maßnahmen durch die Anbieter tragen größtenteils zur Wirksamkeit dieser Abstellflächen bei.
Im aufe der nächsten Monate sollen im Stadtgebiet weitere Abstellflächen für E-Tretroller an besonders frequentierten Örtlichkeiten eingerichtet werden. Dies wird teils im Zusammenhang mit den vom Stadtrat beauftragten Mobilitätspunkten, d.h. einem gebündelten Angebot mehrerer Verkehrsmittel (z.B. Carsharing, E-Mopeds, Bikesharing), erfolgen. Es wurden außerdem die Bezirksausschüsse aufgerufen, etwaige Vorschläge für gesonderte Abstellflächen für E-Tretroller für Orte mit erhöhten Abstellaufkommen zu unterbreiten.