Teilt die Stadt Germering die Meinung mancher Bürger, dass sich durch E-Scooter die Gefährdung von Passanten vergrößert hat? „Diese Meinung wird geteilt, da allein schon vom Abstellen der Scooter mitten auf den Gehwegen eine Gefährdung ausgeht”, sagt Sven Gröting, Mobilitätsbeauftragter der Stadt Germering.
Bürger können sich über die Anbieterapp oder über ein Online-Kontaktformular an den Anbieter wenden. Jedes Fahrzeug verfügt über einen QR-Code im Lenkerbereich und über ein eigenes Kennzeichen, über das der Roller eindeutig identifizierbar ist.
Die Stadt hat zusammen mit dem Landratsamt Fürstenfeldbruck und den anderen drei kreisangehörigen Städten eine Selbstverpflichtungserklärung ausgearbeitet, die die Anbieter unterzeichnet haben. Über die ohnehin verpflichtenden Regeln der Straßenverkehrsordnung und der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung hinaus sind darin neben festgelegten Abstellverbotszonen u. a. Sicherheitsstandards für das Abstellen der Roller (z. B. einzuhaltende Restgehwegbreiten, Abstände zu Haltestellen und Verkehrssicherheit der Fahrzeuge) sowie die Vorgabe, dass für den Fall von Unfällen durch verkehrswidrig abgestellte E-Roller eine Unterstützung durch den Betreiber in Form einer Versicherung bzw. eines Unterstützungs-Fonds bereitgestellt wird.
Die Stadt kann gegenüber Anbietern von E-Scootern aber keine Bußgelder verhängen: Der Bußgeldkatalog des Bundesverkehrsministeriums sieht für falsch abgestellte E-Scooter kein Bußgeld vor, so Gröting. Die Stadt Germering könne für sich auch keine diesbezügliche Bußgeld-Regelung schaffen.
Dürfen Bürger falsch abgestellte E-Scooter selbst aus dem Gefahrenbereich bewegen? „Es besteht kein Verbot, im Gehwegbereich / Durchgängen etc. liegende / quer / falsch abgestellte E-Scooter zu entfernen”, sagt Gröting. „Es ist somit eher lobenswert, wenn ein Bürger, welcher die Situation eigentlich nicht selbst geschaffen hat, diese beseitigt.”