Veröffentlicht am 12.01.2023 17:04

„Rücksichtnahme ist die Grundvoraussetzung”


Von job

Wir haben beim Polizeipräsidum München nachgefragt, wer als Hindernisse abgestellte Scooter zur Seite räumen muss oder darf. So sieht die Polizei die Lage:

„Anbieter ist verantwortlich”

Sofern es sich bei nicht rechtskonform abgestellten E-Scooter um einen gewerblich zur Verfügung gestellten Leih-E-Scooter handelt (was in München den Regelfall darstellen dürfte), ist für dessen Entfernung die Anbieter-Firma verantwortlich. Dies ergibt sich aus einer freiwilligen Selbstverpflichtungserklärung, die jeder Anbieter von Leihsystemen für E-Scooter und sonstige Elektrokleinstfahrzeuge gegenüber der Landeshauptstadt München abgeben muss, bevor er solche Fahrzeuge zur Nutzung bereitstellt. Eine Entfernung / Abschleppung von E-Scootern durch das Polizeipräsidium München erfolgt in der Regel nicht.
Dem Polizeipräsidium München ist keine Regelungslage bekannt, die eine Entfernung / Umsetzung falsch abgestellter E-Scooter durch Bürger verbieten würde. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass der E-Scooter hierdurch nicht beschädigt werden darf, durch die Umsetzung des E-Scooters keine neue Gefahrensituation entsteht, durch die Umsetzung des E-Scooters keine Ordnungswidrigkeit begangen wird (z. B. behinderndes Abstellen auf Gehweg), durch die Umsetzung des E-Scooters keine Rechte Dritter verletzt werden (z. B. auf die Unverletzlichkeit befriedeten Besitztums beim Abstellen in einem Vorgarten oder einer Garagenzufahrt auf Privatgrund) und die Anbieterfirma auch nach der Umsetzung des E-Scooters noch uneingeschränkten Zugriff auf das Fahrzeug haben muss.
Wenn es zu Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten kommt, schreiten wir als Polizei natürlich konsequent ein. Gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis für den / die anderen Verkehrsteilnehmer/in ist Grundvoraussetzung für ein gelungenes und sicheres Miteinander im Straßenverkehr.

Mehr Unfälle, viel Alkohol

Da der Sicherheitsreport für 2022 noch nicht vorliegt, hat die Polizei auf ihre Statistik für 2021 verwiesen, die sich auf Stadt und Landkreis München (und einen kleinen Teil des Landkreises Starnberg) bezieht.
Damals hatte sich die Zahl der polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfälle mit E-Scootern auf insgesamt 319 verdreifacht. 269 Personen wurden dabei verletzt, 35 davon schwer. Bei mehr als einem Fünftel der Unfälle mit Scootern standen die Fahrer unter Alkoholeinfluss. Zu Unfällen von Fußgängern aufgrund zurückgelassener Scooter macht der Sicherheitsreport allerdings keine Angaben.
Die Polizei erinnert: „E-Scooter-Fahrer haben auf den Radverkehr Rücksicht zu nehmen und erforderlichenfalls die Geschwindigkeit an den Radverkehr anzupassen. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgänger Vorrang.”

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