„Die Situation ist unverändert sehr ernst”, meint Steffen Erzgraber mit Blick auf E-Scooter, die achtlos auf Gehwegen abgestellt werden. Auch wenn einzelne Städte Maßnahmen ergriffen haben, seien „flächendeckende Erleichterungen nicht zu spüren”, so der Landesgeschäftsführer des BBSB (Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e.V.). „Im Gegenteil erreichen uns mit besorgniserregender Häufigkeit Meldungen über Unfälle oder Fälle, in denen es nur durch glückliche Umstände nicht zu Personenschäden kam.”
Besonders auf Gehwegen, an Straßenübergängen, Treppen oder sogar auf Bahnsteigen stellen diese Roller aufgrund ihrer besonderen Bauweise ein erhebliches Verletzungsrisiko gerade für sehbehinderte und blinde Menschen dar. Das Free-Floating-Modell ermutige geradezu dazu, sie achtlos abzustellen.
Der BBSB macht mit seiner Aktion „Gelbe Karte für Falschparker“ (https://bbsb.org/gelbe-karte-fuer-falschparker) auf das Problem aufmerksam und sensibilisiert die Fahrer von E-Scootern.
Auch Maßnahmen wie beispielsweise die der Landeshauptstadt München lassen den BBSB hoffen: Innerhalb des Altstadtrings müssen Elektro-Tretroller jetzt auf bestimmten Flächen abgestellt werden. „Nur so kann verhindert werden, dass E-Scooter für uns alle zum Ärgernis und für viele zu einer Gefahr für Leib und Leben werden”, erklärt Erzgraber.
Die Landeshauptstadt sollte ihre Parkverbotszone vom Altstadtring auf das gesamte Stadtgebiet ausweiten. „Ein E-Scooter am Bahnsteig des Moosacher S-Bahn-Hofs (ja, das ist mir tatsächlich passiert) ist ebenso gefährlich wie einer am Fischbrunnen”, sagt der BBSB-Landesgeschäftsführer.
„Die Kommunen müssen von ihrem Gestaltungsspielraum Gebrauch machen und verpflichtende, abgegrenzte Parkflächen ausweisen”, so Erzgraber. „Diese Abstellflächen müssen kontrastreich markiert und mit einem Blindenstock ertastbar sein. So sind sie für Menschen mit Seheinschränkungen sofort erkennbar. Überall sonst darf es keine achtlos abgestellten E-Scooter geben.” Fußgänger – also auch Personen, die einen Rollstuhl oder Rollator nutzen ebenso wie Eltern mit Kinderwägen - brauchen genug Platz auf Gehwegen, um sicher voranzukommen und nicht am Ende auf die Straße ausweichen zu müssen.
Das unzulässige Abstellen von E-Scootern z. B. auf Gehwegen müsse durch eine entsprechende Rückgabesperre technisch verhindert werden. „Es kann nicht sein, dass die Anbieter von E-Scootern sich ihrer Verantwortung entziehen, wenn sie ihre Fahrzeuge in die Welt entlassen und dann damit Missbrauch betrieben wird oder sogar Unfälle durch falsch abgestellte E-Scooter geschehen”, findet Erzgraber.
Ebenso müsse – an sich eine Selbstverständlichkeit - das Verbot, auf Gehwegen mit E-Scootern oder betrunken zu fahren, durchgesetzt werden.