In unseren vorigen Ausgaben haben wir viel über E-Scooter als Hindernisse für Fußgänger berichtet. Dazu schreibt Michaela Martz:

Ihre Ausführungen im Artikel über die gefährlichen Behinderungen auf Gehwegen durch E-Scooter kann ich nur unterstreichen. Diese sind nicht nur für alte Leute und blinde Menschen eine große Gefahr, sondern auch für Kinder.
Im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit (überwiegend im Münchner Westen und Landkreis FFB) hole ich auch immer wieder Kinder vom Kindergarten ab. Erst neulich fuhr das Kind auf seinem Fahrrad vor mir her, als ein E-Scooter den ohnehin schmalen Gehweg für das Kind nahezu vollständig versperrte. Das Kind musste ausweichen und wäre ungebremst auf die Straße geraten, wenn ich nicht im Laufschritt die Gefahr noch rechtzeitig abwenden hätte können. Auch mit Kinderwagen musste ich wegen diesen rücksichtslos abgestellten Scootern schon öfters auf die Straße ausweichen.
Das kann wohl weder im Sinne der Straßenverkehrsordnung noch im Sinne der Stadt sein. Man kann nicht solche Fahrgeräte im Verkehr zulassen, ohne sich Gedanken zu machen, wie und wo diese gefahrlos parken können. Wenn ich mit dem Auto nur mit zwei Rädern auf dem Gehweg parken würde, wäre ein Strafzettel fällig.