Mit Beginn des Winterhalbjahres nimmt eine besondere Art des Wohnungseinbruchs wieder zu, der so genannte „Dämmerungswohnungseinbruch“. Die Tatzeit liegt hier typischerweise etwa zwischen 17 und 21 Uhr. Als Tatobjekte bevorzugen die Einbrecher Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser sowie Erdgeschosswohnungen in kleineren Wohnanlagen. Meist gelangen die Täter über Gärten zu den Anwesen und hebeln Terrassen- und Balkontüren auf oder entriegeln gekippte Fenster.
Die Polizei rät zu folgenden Vorsichtsmaßnahmen:
- Verschließen Sie alle Fenster und Türen (gekippte Fenster bieten keinen Schutz)! - Entfernen Sie mögliche Steighilfen (Gartenstühle, Tische usw.) von Ihren Terrassen und Balkonen! - Täuschen Sie durch entsprechende Beleuchtung (Zeitschaltuhr) Anwesenheit vor!
Sie können der Polizei wertvolle Fahndungshinweise geben. Rufen Sie sofort die Polizei (Notruf 110), wenn Sie...
- auf Ihrem oder dem Grundstück Ihrer Nachbarn unbekannte Personen bemerken oder verdächtige Geräusche wahrnehmen – vor allem, wenn Sie wissen, dass niemand zu Hause ist - verdächtige Fahrzeuge in „Ihrer“ Straße beobachten – insbesondere, wenn ein Fahrer im Wagen zurückbleibt
Prägen Sie sich das Aussehen fremder Personen ein, achten Sie auf markante Merkmale und notieren Sie sich ggf. Kennzeichen, Marke, Typ und Farbe verdächtiger Autos. Sprechen Sie Verdächtige nicht an. Begeben Sie sich nicht selbst in Gefahr!
Weitere Informationen gibt es bei den Fachberatern der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle (Ettstr. 2) unter Tel. 29100 sowie im Internet: www.polizei.bayern.de .