Veröffentlicht am 17.06.2008 10:10

Kein Freibrief für Radler

Foto: pi
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Die Goteboldstraße wird im Abschnitt zwischen Müllerstadelstraße und Parkplatzzufahrt zum Lußsee als Fahrradstraße ausgewiesen. Das Kreisverwaltungsreferat begründet die Entscheidung damit, dass „die bauliche Radwegführung zum Langwieder und Lußsee sich bisher noch nicht realisieren“ ließ.

Die Mitglieder des Bezirksausschusses Allach-Untermenzing (BA 23) äußerten sich bei der letzten Sitzung dem Vorhaben gegenüber skeptisch. Die Gefahr sei groß, dass die Radfahrer die Fahrradstraße für sich beanspruchten und sich deshalb immer im Recht sähen, so Stadtrat Tobias Weiß (CSU). Ferner würden einige Radfahrer es als Freibrief dafür sehen, sich nicht mehr an die Straßenverkehrsordnung halten zu müssen. Dabei wird auf dem genannten Teilstück der Goteboldstraße auch in Zukunft motorisierter Verkehr zugelassen: Ein Zusatzschild erlaubt auch künftig Kraftfahrzeugen und Motorrädern, die Straße zu befahren. Die BA-Mitglieder plädieren dafür, den Fahrradweg an der Goteboldstraße entsprechend auszubauen anstatt das Teilstück zwischen Müllerstadelstraße und Parkplatzzufahrt zum Lußsee als Fahrradstraße auszuweisen.

Info: Fahrradstraße

In einer Fahrradstraße sind grundsätzlich nur Fahrräder erlaubt. Ausnahme: Ein Zusatzschild erlaubt dies. Alle Fahrzeuge dürfen nur mit mäßiger Geschwindigkeit (ca. 25 bis 30 km/h) fahren, also sowohl die Radfahrer selbst als auch die übrigen Verkehrsteilnehmer. Außerdem dürfen Radfahrer in einer Fahrradstraße nebeneinander fahren. Wenn durch Zusatzschild der Verkehr mit Kraftfahrzeugen zugelassen ist, dürfen die Radfahrer andere Fahrzeuge jedoch nicht unnötig behindern, denn nach wie vor müssen alle Verkehrsteilnehmer den § 1 StVO beachten, der unnötige Behinderungen verbietet und gegenseitige Rücksicht vorschreibt.

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