Veröffentlicht am 17.07.2008 13:09

„Nicht mit Kanonen auf Zamperl schießen”


Von SB
Für Benutzungsverordnungen mit Augenmaß:Otmar Bernhard, hier mit seinem Dalmatiner Barney. (Foto: pi)
Für Benutzungsverordnungen mit Augenmaß:Otmar Bernhard, hier mit seinem Dalmatiner Barney. (Foto: pi)
Für Benutzungsverordnungen mit Augenmaß:Otmar Bernhard, hier mit seinem Dalmatiner Barney. (Foto: pi)
Für Benutzungsverordnungen mit Augenmaß:Otmar Bernhard, hier mit seinem Dalmatiner Barney. (Foto: pi)
Für Benutzungsverordnungen mit Augenmaß:Otmar Bernhard, hier mit seinem Dalmatiner Barney. (Foto: pi)

„München ist nicht Singapur ‑ nicht mit Kanonen auf Zamperl schießen“ - Diese Forderungen erhebt der Bezirksvorsitzende der Münchner CSU, Staatsminister Otmar Bernhard, angesichts der abgeschlossenen Beratungen zur Änderung des Landesstraf‑ und Verordnungsgesetzes, das ermöglicht, künftig auch in staatlichen Parkanlagen hoheitliche Benutzungsverordnungen zu erlassen. Während die bayerischen Kommunen, gestützt auf die Gemeindeordnung, schon immer ihre Parkanlagen und deren Benutzung mit hoheitlichen Verordnungen regeln konnten, wird zum 1. August 2008 eine Rechtsgrundlage geschaffen, künftig auch in staatlichen Parkanlagen derartige Regelungen zu treffen.

Dies hat bei vielen Münchner Hundehaltern zu Sorgen und Befürchtungen geführt, sie würden künftig „kriminalisiert“, obwohl die Erfahrungen in schon immer so regulierten städtischen Parkanlagen dies nicht nahe legen. „Als Besitzer eines Hundes weiß ich um den Bewegungsbedarf unserer Hunde. Ich will, dass auch künftig Hunde ihren Platz in unseren Parks haben und gerade auch im Englischen Garten ausreichend Auslaufzonen ausgewiesen werden“, erklärt Bernhard. „Nun habe ich den obersten Herrn des Englischen Gartens, Finanzminister Erwin Huber, gebeten und angemahnt, nur eine Verordnung mit Augenmaß zu erlassen und nicht bei Bagatellverstößen mit „Kanonen auf Zamperl“ zu schießen. Hunde gehören auch zu unserer Tradition und Lebensart.“

Halter von „schwarzen Schafen“ unter den Hunden müssten umgehend ihrer Verantwortung gerecht werden. Denn, so Bernhard, der ungestörte Genuss des Englischen Gartens setzt voraus, dass alle Benutzer, auch die Hundebesitzer, Rücksicht nehmen. Negative Zwischenfälle mit Hunden sind nicht weg zu diskutieren, aber einzelne „schwarze Schafe“ dürfen nicht das positive Bild auf die Gesamtheit verstellen, die enorme Anziehungskraft dieser Naherholungs‑Landschaft. „Nachdem unser Englischer Garten nicht nur der erste Volksgarten der Welt ist, sondern auch aufgrund seiner Größe von 373 Hektar besondere Herausforderungen stellt, halte ich es für richtig und wichtig, erst an einem kleineren Beispiel im Bayreuther Hofgarten Erfahrungen zu sammeln, bevor man im Englischen Garten Fakten schafft“, fordert der Staatsminister. Eine mögliche Verordnungsregelung im Englischen Garten werde daher frühestens 2009 kommen.

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