Ab 1. Januar 2009 ist die dreimonatige „Schonfrist“ in Sachen Feinstaubplakette in München vorbei. Dann gilt innerhalb des Mittleren Rings: Einfahrt nur mit Feinstaubplakette! Polizei und kommunale Verkehrsüberwachung achten dann verstärkt auf die bunten Aufkleber in den Windschutzscheiben. Fehlt die Plakette, drohen 40 Euro Bußgeld und ein Punkt. Überwacht werden dann sowhl der fließende als auch der stehende Verkehr in der für München ausgewiesenen Umweltzone, die den gesamten Bereich innerhalb des mittleren Rings umfasst. Das heißt: Auch bei geparkten Fahrzeugen wird geschaut, ob die Plakette richtig angebracht wurde.
Die Plaketten gibt es in grün, gelb und rot – je nach Schadstoffgruppe des Fahrzeugs. Dabei gibt die Farbe nur Auskunft über die Einstufung des Fahrzeugs. Aktuell darf man mit allen Plaketten in alle Umweltzonen einfahren. Das wird aber nicht so bleiben. Zu erwarten ist eine Verschärfung der Einfahrrechte in den nächsten Jahren. Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 und besser fallen in die Schadstoffgruppe 4 und erhalten eine grüne Plakette. Autos mit der Schadstoffgruppe 3 – Euro 3 – bekommen eine gelbe Plakette. Wer in die Schadstoffgruppe Euro 2 fällt, kann eine rote Plakette am Auto anbringen. Leer gehen die Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 aus – dazu gehören alte Dieselfahrzeuge mit Euro 1 und Benziner ohne geregelten Katalysator. Die Zuordnung zu den Schadstoffklassen Euro 1 bis Euro 4 erfolgt nach der Emissionsschlüsselnummer, die in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. In den alten Fahrzeugscheinen (ausgestellt vor dem 1. Oktober 2005) sind sie im Feld „zu 1“ (Fahrzeug und Aufbauart) zu finden. Relevant sind Ziffer 5 und 6. Sie ergeben die Emissionsschlüsselnummer. In den neuen Papieren steht die Nummer an der 3. und 4. Stelle des Feldes 14.1.
Die Plakette ist selbstklebend und muss an der Innenseite der Windschutzscheibe – am besten rechts unten – gut sichtbar angebracht werden. Wird die Frontscheibe durch Steinschlag beschädigt und muss ausgetauscht werden, wird eine neue Plakette fällig. Auch bei einem Umzug und einem damit verbundenen Kennzeichenwechsel muss der Halter erneut fünf Euro bezahlen: Die Plakette ist an Zulassung und an das Fahrzeug gebunden. Für nicht angeklebte Plaketten gelten dieselben Spielregeln wie für nicht vorschriftsgemäß angebrachte Vignetten: Sie werden als fehlend betrachtet. Folge: Bußgeld – 40 Euro und ein Punkt in Flensburg. Die „Wapperl“ sind in ihrer Gültigkeit zeitlich nicht begrenzt. Allerdings wird es mit der weiteren Verschärfung der Abgasnormen in den kommenden Jahren auch neue Festsetzungen von Schadstoffgruppen mit der entsprechenden Eingruppierung von Fahrzeugen geben.
Oldtimer sind von der Regelung befreit, sobald sie ein H-Kennzeichen haben. Auch für Zwei- und Dreiräder braucht man keine Plakette. Einschränkung: Quads und Trikes müssen als „Motorrad“ oder „land- und forstwirtschaftliche Maschine“ zugelassen sein. Mit einer Zulassung als Pkw brauchen auch sie in München die Plakette. Schwerbehinderte mit einem Ausweis und eingetragenem Merkzeichen „aG“, „H“ oder „BI“ dürfen auch ohne Plakette in die Umweltzone fahren. Achtung: Anwohner von Umweltzonen sind nicht von der Plaketten-Pflicht befreit. Das gilt auch für Pendler, Umzugswagen, Handwerker oder Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung.
Darf ich mal ganz kurz? Die Antwort ist ein klares Nein. Das Argument, dass man ja nur mal kurz für eine kleine Besorgung in die Umweltzone muss, wird nicht vor dem Bußgeld schützen. Die Regel ist klar: Wer in die Umweltzone fährt, braucht eine Plakette.
Die Plaketten gibt es unter anderem bei allen TÜV SÜD Service-Centern für fünf Euro und unter www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/feinstaub-plakette .