Unter der Leitung der Staatsanwaltschaft München I wurde am Donnerstag, 11.04., ab 10:00 Uhr, eine gemeinsame Durchsuchungsaktion der Staatsanwaltschaften I, II und des Polizeipräsidiums München (Kommissariat 83) gegen die Rauschgiftkriminalität und Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz durchgeführt.
Circa 180 Polizeibeamte des Polizeipräsidiums München und weitere Beamte des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord, der Bereitschaftspolizei und elf Staatsanwälte vollzogen 14 Durchsuchungsbeschlüsse in der Landeshauptstadt München sowie weitere im Landkreis Ebersberg.
Seit Ende des Jahres 2018 häuften sich vor allem beim Kommissariat 83 Fälle, bei denen Beschuldigte, darunter auch Minderjährige, mit Cannabis-Produkten aufgegriffen wurden und hierbei im Rahmen ihrer Vernehmungen angaben, dass es sich um ein nach ihrer Ansicht legales CBD-Produkt (Cannabidiol) handele, das sie in verschiedenen Ladengeschäften in München erworben hätten.
Die sich im Rahmen der Ermittlungen herauskristallisierenden Geschäfte, unter anderem auch Onlineshops, vertreiben unter anderem sog. CBD-Produkte. Da der Wirkstoff Cannabidiol kaum psychoaktiv ist, unterliegt er grundsätzlich nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Mehrere Laborgutachten zu sogenannten CBD- Produkten ergaben, dass in diversen getesteten Produkten jedoch auch THC enthalten ist und sie somit dem BtMG unterliegen. Aus Sicht der ermittelnden Behörden kann eine mögliche Ausnahmeregelung im BtMG für die Verkäufer (wie z.B. bei Kosmetikprodukten) nicht herangezogen werden.
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