Den Parkdruck vor Ort mindern, die Situation für Anwohner verbessern, die Wirtschaftskraft erhalten, Parksuchverkehr zu verringern und Dauerparker zu reduzieren die Absichten für das seit einigen Jahren eingeführte Parkraummanagement für Gebiete innerhalb des Mittleren Rings soll verschiedene Vorteile generieren. Bereits in einem Jahr soll die Parklizenzierung auch im nördlichen Bereich von Obergiesing Platz greifen.
»Agfa-Park« in Giesing
»Agfa-Park« in Giesing Themenseite über den Agfa-Park an der Tegernseer Landstraße in Giesing
Bei einer Einwohnerversammlung mit rund 60 Bürgern aus dem Stadtteil erläuterten Vertreter der Stadt das angestrebte Procedere für die insgesamt vier Parklizenzgebiete. Aber auch die Bürger konnten sich mit eigenen Anträgen zu Wort melden und machten von diesem Recht auch Gebrauch.
Über jene mehrheitlich beschlossenen Anträge, die besonders die geplanten Regulierungen im Umgriff des St.-Martins-Platzes zum Thema hatten, wird voraussichtlich in der kommenden Sitzung am 13. April der örtliche Bezirksausschuss Obergiesing-Fasangarten beraten. Sollte dort eine positive Würdigung der Bürgeranliegen erfolgen, werden die Anträge an die Entscheidungsgremien der Stadt weiter gereicht. 2011 soll dann auch im Norden des 17. Stadtbezirks die »Wapperl-Regelung« greifen. Es ist ein schwieriges städtisches Konstrukt mit vielen Regelungen und Ausnahmen.
Wie Janos Korda vom projektbetrauten Planungsreferat der Stadt ausführte, sollen die nördlichen Bereiche von Obergiesing in insgesamt vier Parklizenzgebiete aufgeteilt werden. Das Lizenzgebiet »Tegernseer Landstraße« wird die Obergiesinger Hauptader und diverse weitere Straßen umfassen. Dort sollen künftige Parklizenzinhaber Menschen mit Wohnort oder Gewerbe in diesem Bereich kostenfrei parken, während Ortsfremde und Besucher der örtlichen Ladengeschäfte in der Zeit zwischen 9 und 23 Uhr künftig mit Parkgebühren rechnen müssen. Zudem bleiben einige wenige Straßenzüge wie etwa die Aignerstraße oder die Hefnerstraße ganz den parkenden Lizenzinhabern vorbehalten. Sonderregelung für die Tegernseer Landstraße selbst: dort sollen zwischen 9 und 18 Uhr alle zahlen und die Parkdauer soll in dieser Zeit auf zwei Stunden beschränkt werden. Anschließend bis 23 Uhr soll dort nur noch für Nichtlizenzinhaber Gebührenpflicht bestehen. Nach 23 Uhr dürfen alle auch hier kostenfrei parken. Entlang des Lizenzgebietes »Silberhornstraße« und seiner angrenzenden Trassen können die Menschen von auswärts künftig wohl von 9 bis 23 Uhr parken allerdings mit Einführung der Regelung dann gegen Gebühr. Im dortigen künftigen Lizenzgebiet »Walchenseeplatz« und besonders rund um die Perlacher- und die Firstalmstraße sollen in großen Teilbereichen laut Planungsreferat derzeit noch keine bindenden Lizenzregeln aufgestellt werden. Grund: seitens der Stadt will man erst die Fertigstellung des neuen Agfa-Parks und die künftigen Entwicklungen rund um das alte Agfa-Gelände abwarten. Regelungen allerdings wird es bereits früher wohl auch für den Walchenseeplatz selbst geben. Der angrenzende Straßenbereich im Osten und Süden soll Lizenzparkern vorbehalten werden, der Westen und Norden über die bekannte Gebührenregelung auch den Ortsfremden zum Parken zur Verfügung stehen.
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