Die Bürgerstiftung Landkreis Starnberg wird im ersten Halbjahr 2024 wieder gemeinnützigen Einrichtungen finanziell unter die Arme greifen. Bis Sonntag, 14. April, können Institutionen aus den Bereichen Kultur, Soziales, Bildung oder Sport Förderanträge stellen. Über die Vergabe der Mittel entscheidet die Bürgerstiftung in einer Sitzung von Vorstand und Kuratorium im Mai. Das nötige Antragsformular mit allen Erläuterungen ist auf der Homepage der Bürgerstiftung unter www.buergerstiftung-starnberg.de zu finden.