Die Bürgerversammlung im Münchner Süden hatte der Stadt empfohlen, das verkehrsbehindernde Abstellen von E-Scootern zu beenden und den Verleihbetrieb zu untersagen, sofern die Verleihfirmen nicht innerhalb von vier Wochen ein überzeugendes Konzept dazu vorlegen. Zudem regten die Bürger an, das Falschparken von Scootern mit 50 Euro zu bestrafen.
Die Reaktion des städt. Mobilitätsreferats überraschte nun den Bezirksausschuss (BA) im Münchner Süden: Die Behörde schrieb, der Bürgerempfehlung könne entsprochen werden. Der Bezirksausschuss hält diese Aussage für sachlich falsch. Schließlich sehe man nach wie vor falsch abgestellte Scooter und auch von verhängten Bußgeldern höre man nichts. Das Mobilitätsreferat verwies auf die Planung zu Scooter-Abstellflächen und Mobilitätspunkten im Stadtbezirk 19. Die werde weiter vorangetrieben: Heuer sollen im Stadtbezirk die ersten dieser Abstellflächen eingerichtet werden, kündigte die Behörde an und sieht damit die Empfehlung der Bürgerversammlung als erledigt an. Auf die geforderten Bußgelder ging das Mobilitätsreferat gar nicht ein.
Damit zog sich das Mobilitätsreferat erneut die Kritik des Bezirksausschusses zu. Auch der Hinweis des Mobilitätsreferats auf das „obligatorische” Abstellfoto, das Scooter-Fahrer machen müssten, überzeugte den Bezirksausschuss nicht. Diese in der freiwilligen Selbstverpflichtungserklärung der Verleihfirmen niedergelegte „Park-Nachweis” werde nicht von allen Anbietern verlangt. „Was freiwillig ist, interessiert die Anbieter nicht”, brachte Stefan Dirschl die Beobachtung vieler Bürger auf den Punkt.
Auf Vorschlag von Veronika Mirlach entschloss sich der Bezirksausschuss, zu einer seiner nächsten Sitzungen das Mobilitätsreferat einzuladen. Das könne dann erklären, welche rechtlichen Möglichkeiten es hinsichtlich der Scooter hat.