Vor dem Hintergrund des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie ergreift auch die Bundespolizei vor Ort in München weitergehende Maßnahmen. Im Rahmen der eigenen Aufgabenwahrnehmung überwachen daher – auf Entscheidung des Bundesministeriums des Innern – seit 2. November auch in und um München in Bahnhöfen, Haltepunkten, Zügen und S-Bahnen Beamte der Bundespolizei die Einhaltung der Pflicht, Mund und Nase zu bedecken, verstärkt.
Reisende, welche erkennbar gegen Regelungern der Eindämmungsverordnungen, insbesondere gegen die Pflicht, Mund und Nase zu bedecken, verstoßen, werden von den Beamten aktiv angesprochen, belehrt und bei fortgesetzten Verstößen konsequent zur Ahndung an die zuständigen Bußgeldbehörden gemeldet.
An den ersten zwei Tagen der verstärkten Kontrollen (2. / 3. November) unterstützten jeweils 18 Bundespolizisten vom Flughafen München die Bundespolizeiinspektion am Münchner Hauptbahnhof. Insgesamt sprachen die Beamten 687 Reisende an und belehrten sie. Nahezu alle Personen zeigten sich im Gespräch einsichtig. Lediglich in zwei Fällen kam es wegen Verweigerungen zu einer Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Die Bundespolizei arbeitet bei der Pandemiebekämpfung eng mit den Ordnungspartnern und -behörden zusammen.
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