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Von red

Der München-Pass ist eine zusätzliche Leistung der Stadt für Bürger, die Sozialleistungen wie zum Beispiel Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter beziehen. Auch Personen mit geringem Einkommen ohne Sozialleistungsbezug haben die Möglichkeit, den München-Pass zu beantragen. Dieser ermöglicht eine Vielzahl von Vergünstigungen bei städtischen und nichtstädtischen Einrichtungen wie zum Beispiel dem MVV, bei Museen, Sportstätten, Schwimmbädern, Kinos, Theatern oder dem Tierpark.

Nachweise sind hochzuladen

Ab sofort kann der München-Pass auch online unter der Adresse www.muenchen.de/muenchen-pass beantragt werden. Zudem gilt seit Mittwoch, 13. März, der München-Pass auch als Grundlage für eine Ermäßigung bei den Gebühren für nichtstädtische Kindertageseinrichtungen. Informationen dazu werden von der Landeshauptstadt München rechtzeitig veröffentlicht. Bürger, die einen München-Pass online beantragen möchten, erhalten unter der oben genannten Internetadresse weitere Informationen. In den Online-Antrag werden die persönlichen Daten eingegeben und erforderliche Unterlagen, zum Beispiel Ausweis, Einkommens- und Vermögensnachweise, hochgeladen. Der Antrag geht an das zuständige Sozialbürgerhaus beziehungsweise das Amt für Wohnen und Migration. Die richtige Stelle ist automatisch aufgrund der persönlichen Daten hinterlegt. Wenn alle Angaben und Unterlagen vollständig sind, wird der München-Pass per Post zugesandt. Falls Angaben nicht eindeutig sind oder Unterlagen fehlen, erhalten die Antragsteller ein Schreiben mit der Information, was noch zu tun ist.

Beantragung vor Ort weiterhin möglich

Der München-Pass kann aber auch weiterhin in den Sozialbürgerhäusern und beim Amt für Wohnen und Migration analog beantragt werden.

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