In der Nacht auf Dienstag, 27. Februar, gegen 2 Uhr, führten Beamte der Verkehrspolizeiinspektion München eine Geschwindigkeitsüberwachung im Brudermühltunnel durch. Im Zuge dessen konnte durch die Beamten einen Pkw BMW mit einer Geschwindigkeit von sage und schreibe 176 km/h messen. Erlaubt sind an dieser Stelle 60 km/h.
Da eine Anhaltung des Fahrzeuges aus Aspekten der Eigensicherung am Kontrollort nicht möglich war, nahmen die Beamten in einem Streifenwagen die Nachfahrt auf, um das Fahrzeug anzuhalten. Die Beamten versuchten den Fahrer des Pkw mittels Blaulicht und Martinshorn zu einer Anhaltung zu bewegen. Dieser setzte jedoch ungeachtet seine Fahrt mit stark überhöhter Geschwindigkeit durch das Stadtgebiet fort. Auf Grund der späten Uhrzeit und des damit verbundenen geringen Verkehrsaufkommens kam es zu keiner Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
Schließlich gelang es in der Grünwalder Straße, an der Kreuzung zur Candidstraße, das Fahrzeug einer Verkehrskontrolle zu unterziehen. Bei der Anhaltung gab sich der 20-jährige Fahrer unwissend und konnte den Grund der Anhaltung nur schwer nachvollziehen. Der Fahrzeugführer wurde wegen einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen angezeigt. Er muss nun mit einem Entzug der Fahrerlaubnis sowie einer Geldstrafe oder Haftstrafe rechnen. Da es sich bei ihm um einen Fahranfänger handelt, werden auch noch Folgemaßnahmen seitens der Fahrerlaubnisbehörde auf den 20-Jährigen zukommen.
Die Münchner Polizei weist in diesem Zusammenhang noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine der häufigsten Hauptunfallursachen bei Verkehrsunfällen mit getöteten und schwerverletzten Verkehrsteilnehmern darstellt.
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