Veröffentlicht am 23.03.2024 08:34

Auf in den Radelfrühling: Wichtige Tipps für einen sicheren Start


Von Heike Woschee
Christian Sprey, Sprecher des Unterhachinger ADFC, präsentiert den Radwegefahrplan für München beim Radlflohmarkt in Unterhaching. Michael Anft freut sich über die wertvollen Tipps.  (Foto: hw)
Christian Sprey, Sprecher des Unterhachinger ADFC, präsentiert den Radwegefahrplan für München beim Radlflohmarkt in Unterhaching. Michael Anft freut sich über die wertvollen Tipps. (Foto: hw)
Christian Sprey, Sprecher des Unterhachinger ADFC, präsentiert den Radwegefahrplan für München beim Radlflohmarkt in Unterhaching. Michael Anft freut sich über die wertvollen Tipps. (Foto: hw)
Christian Sprey, Sprecher des Unterhachinger ADFC, präsentiert den Radwegefahrplan für München beim Radlflohmarkt in Unterhaching. Michael Anft freut sich über die wertvollen Tipps. (Foto: hw)
Christian Sprey, Sprecher des Unterhachinger ADFC, präsentiert den Radwegefahrplan für München beim Radlflohmarkt in Unterhaching. Michael Anft freut sich über die wertvollen Tipps. (Foto: hw)

„Manchmal ist das Leben ganz schön leicht
Zwei Räder, ein Lenker und das reicht
Wenn ich mit meinem Fahrrad fahr‘
Dann ist die Welt ganz einfach” singt Max Raabe. Seine Vorliebe für das Radfahren teilen immer mehr Menschen und mit den steigenden Temperaturen wächst bei vielen die Lust, sein Zweirad wieder aus dem Keller zu holen und die Natur zu erkunden. Das tut der Gesundheit und dem Klima gut, dem Geldbeutel sowieso, denn mit dem Rad, ist es erst einmal angeschafft, fährt man damit völlig kostenlos von A nach B.
Bevor man aber in die Radsaison startet, gibt es ein paar Dinge zu beachten, damit der Fahrradspaß nicht getrübt wird. So sollte man, wenn das Fahrrad längere Zeit nicht bewegt wurde, dieses einem kleinen Sicherheitscheck unterziehen.
* Der Reifen verliert während der Einlagerung Luft. Deshalb ist es wichtig, den Reifendruck zu kontrollieren. Welcher Reifendruck der richtige ist, steht in der Regel auf der Reifenflanke – eventuell muss man ein wenig suchen. Bei der Gelegenheit kann man den Reifen gleich auf Fremdkörper wie Steine und auch Risse kontrollieren. Der Luftdruck sollte ca. einmal im Monat kontrolliert werden.
* Verschlissene oder schlecht eingestellte Bremsbeläge verlängern den Bremsweg deutlich. Quietschende oder schleifende Bremsen sind ein Zeichen, dass die Beläge verschlissen sind. Bei einer optischen Prüfung sieht man am besten, ob noch genügend Material vorhanden ist. Wenn nicht, ist es Zeit für einen Wechsel.
* Eine schlecht gepflegte Kette verschleißt schneller und kann dadurch auch andere Teile wie die Kassette in Mitleidenschaft ziehen. Schlimmstenfalls kann die Kette reißen, was auch zu einem Sturz führen kann. Um eine Kette zu pflegen, nimmt man am besten einen Lappen und reinigt sie oberflächlich. Auch die kleinen Schaltröllchen muss man reinigen, denn hier sammelt sich gerne Schmutz an. Anschließend das Kettenöl sorgfältig auftragen und danach überschüssiges Öl mit einem Lappen abwischen.
* Sehen und gesehen werden: Vorgeschrieben sind ein weißer Frontscheinwerfer sowie ein rotes Rücklicht. Für gute Sichtbarkeit von der Seite sind Reflektorstreifen oder gelbe Speichenreflektoren (jeweils zwei pro Reifen) vorgeschrieben. Auch ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten sowie zwei gelbe Rückstrahler an jedem Pedal sind obligatorisch. Alle lichttechnischen Einrichtungen an Fahrrad und Fahrradanhänger müssen das Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamts tragen.

Nicht nur Rechte sondern auch Pflichten

Auch wenn das manche Radfahrer denken, eine eingebaute Vorfahrt gibt es für Zweiradnutzer nicht. Auch für Fahrradfahrer gibt es viele Ge- und Verbote im Straßenverkehr, die manche aber auch aus Unwissenheit nicht beachten. Aus diesem Grund bietet der ADFC auf seiner Homepage ein Fahrrad Quiz unter dem Motto: „Gewinne Sicherheit“ an. Es geht bei diesem Quiz aber nicht darum Preise abzuräumen, sondern vielmehr darum, sich mit dem Thema Radverkehr und den bestehenden Regeln auseinander zu setzen. Genauso wie Radfahrer sich ein achtsames Verhalten von Autofahren wünschen, wünschen sich Fußgänger oftmals ein rücksichtsvolleres Verhalten von Radfahren im Straßenverkehr. Dass rowdyhaftes Benehmen als Radfahrer kein Kavaliersdelikt ist, zeigt auch der Bußgeldkatalog, der hier eine deutliche Sprache spricht. Wer beispielsweise seine Geschwindigkeit auf einem gemeinsamen Rad- und Fußweg nicht anpasst, kann mit einem Bußgeld von 15 Euro belangt werden. Auch das nebeneinander fahren zweier Radfahrer auf der Straße kann teuer werden. Zwischen 20 und 30 Euro beträgt hier das potenzielle Bußgeld. Es sei denn, man fährt auf einer Fahrradstraße. Hier ist das nebeneinander fahren im Gegensatz zum normalen Straßenverkehr ausdrücklich erlaubt.
Auch wer als Radfahrer in einer Spielstraße fährt, muss Schrittgeschwindigkeit fahren. Das gilt nicht nur für Auto- sondern auch für Radfahrer. Diese und viele weitere Fragen werden auf unterhaltsame Weise in dem ADFC-Fahrrad-Quiz angesprochen und erklärt. Grundsätzlich gilt es immer Rücksicht aufeinander zu nehmen und niemanden durch sein Tun zu gefährden. Teuer wird es beispielsweise auch, wenn man bei einbrechender Dunkelheit oder schlechter Sicht ohne Licht fährt, hier wird ein Bußgeld in Höhe von 20 bis 35 Euro fällig. Was viele Autofahrer wiederum nicht wissen, fahren sie an einem Radfahrer vorbei müssen sie einen Abstand von 1,5 Metern wahren.
Besser als Bußgelder sind aber aus Sicht des ADFC das einsichtige Umsetzen aller Regeln, die für einen sicheren Fahrverkehr nötig sind. Wer den Fahrrad Test selber einmal ausprobieren möchte, braucht nur diesem Link zu folgen: www.adfc.de b ttps://www.adfc-bayern.de/fileadmin/user_upload/images/01_Menue_links/Quiz/index.html
Wer noch Gleichgesinnte für gemeinsame Ausflüge sucht, findet beim ADFC ebenfalls Anschluss, hier werden Radtouren für jede Schwierigkeitsstufe angeboten - die entsprechenden Ortsgruppen findet man unter www.adfc.de

Achtung vor Langfingern

Ein polizeilicher Fahrradpass hilft, gestohlene Räder zweifelsfrei zu identifizieren, den Täter zu überführen und den rechtmäßigen Eigentümer ausfindig zu machen. Im Pass sind neben Rahmennummer und Codierung auch Name und Anschrift des Radbesitzers notiert. Darüber hinaus gehört ein Foto des Fahrrads dazu. Der vollständig ausgefüllte Pass sollte sicher aufbewahrt werden.
Tipp: Der Fahrradpass kann auch zur grundlegenden Erfassung von E-Scootern genutzt werden. Sollte Ihr Scooter über keine eigene Rahmennummer und Akkunummer verfügen, versehen Sie Ihr Fahrzeug selbst mit einer eigenen Kennzeichnung. Den Fahrradpass findet man als Printversion in der nächstgelegenen (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstelle.
Wenn das Fahrrad dann geputzt und gerichtet, alle Daten im Fahrradpaß eingetragen sind, kann es endlich losgehen. Um dann mit Max Raabe radfahrend zu singen:
„Fahrrad fahren
Nichts ist so schön wie Fahrrad fahren
Auf‘s Auto kann ich pfeifen
Ich brauche bloß zwei Reifen”.

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