Am Montag, 3. Juni, gegen 19.30 Uhr, erhielt ein über 80-Jähriger einen Anruf eines angeblichen Polizisten. Dieser teilte ihm mit, dass eine Angehörige des Seniors einen Verkehrsunfall verursacht habe, bei dem eine Person verstorben wäre. Um eine Haftstrafe der Angehörigen abwenden zu können, sollte der über 80-Jährige eine Kaution von mehreren zehntausend Euro bezahlen.
Der Senior übergab deshalb an seiner Wohnungstür Bargeld und Gold an einen bislang unbekannten Täter. Als der über 80-Jährige am nächsten Tag tatsächlich mit seiner Angehörigen Kontakt hatte, wurde der Betrug erkannt und die Polizei über diesen Vorfall informiert. Das Kommissariat 61 (Vermögensdelikte) hat die weiteren Ermittlungen übernommen.
Beschreibung des Abholers:
Männlich, schlank, sprach hochdeutsch, west-/nordeuropäische Erscheinung
Zeugenaufruf:
Wer hat im angegebenen Zeitraum im Bereich der Schlierseestraße und St.-Martin-Straße (Obergiesing) Wahrnehmungen gemacht, die im Zusammenhang mit diesem Vorfall stehen könnten? Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 61, Tel. 089 2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.
Hinweis der Münchner Polizei:
Falsche Polizei- oder Kriminalbeamte und auch andere angebliche Amtspersonen (z. B. Richter, Staatsanwalt, etc.) verwenden häufig den Trick, dass ein Familienmitglied bzw. ein Angehöriger einen schweren Unfall verursacht hat und nun zur Abwendung einer Haft
oder sonstigen Festhaltung eine entsprechende Kaution fällig sei.
Vergewissern Sie sich bitte durch einen selbstständigen Anruf beim Polizeinotruf 110, ob es sich tatsächlich um einen echten Anruf handeln könnte. Wenn Sie den Polizeinotruf 110 anrufen, vergewissern Sie sich bitte, dass ein vorheriger Anruf auch definitiv beendet wurde, indem der Hörer aufgelegt oder eine entsprechende Taste eines Mobiltelefons gedrückt wurde.
Dieser Hinweis gilt außerdem für Betrugsmaschen ähnlicher Art. Wenn Sie Anrufe von vermeintlichen Personen anderer Behörden erhalten, vergewissern Sie sich über einen unabhängigen Anruf bei dieser Behörde oder beim Polizeinotruf 110, ob der Anrufer tatsächlich in deren Auftrag bei Ihnen angerufen hat.
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