Für viele Pflegebedürftige und deren Angehörige sind die Kosten für die Pflege und altersgerechte Umbaumaßnahmen der eigenen vier Wände finanziell gesehen eine große Herausforderung. Der Staat bietet hier jedoch zahlreiche Zuschussmöglichkeiten. So gibt es beispielsweise das monatliche Pflegegeld, das vom Pflegegrad abhängt.
Bei häuslicher Pflege hat man ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Pflegegeld, das Anfang 2024 erhöht wurde. Das Pflegegeld ist nicht zweckgebunden, die Höhe hängt vom Pflegegrad ab: Für die Stufe 2 gibt es monatlich 332 Euro, für den Pflegegrad 3 monatlich 573 Euro, für den Pflegegrad 4 monatlich 765 Euro und für den Pflegegrad 5 monatlich 974 Euro. Darüber hinaus gibt es den so genannten Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro. Ab Pflegegrad 1 kann er z. B. für die Finanzierung einer Betreuungskraft verwendet werden. Außerdem stellt der Staat 4000 Euro ab Pflegegrad 1 zum altersgerechten Umbau zur Verfügung. Dabei handelt es sich um eine finanzielle Förderung für Umbaumaßnahmen für ein altersgerechtes Zuhause. So kann man beispielsweise seine Badewanne zur Dusche umbauen oder einen Treppenlift einbauen lassen.
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