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Einige Neuerungen für Taxifahrer und -fahrgäste hat der Stadtrat beschlossen. Sie gelten seit 1. April.  (Foto: ar)

Grundpreis steigt stufenweise – Stadtrat beschließt Änderungen der Taxiverordnung

Der Kreisverwaltungsausschuss des Stadtrates hat Änderungen der Taxiverordnung beschlossen. Aufgrund gestiegener Kosten, insbesondere durch die Erhöhung des Mindestlohns, werden die Fahrpreise angepasst. Die Änderungsverordnung sieht eine Tarifanpassung in zwei Stufen vor, da der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar gestiegen ist und zum 1. Januar 2025 weiter steigt. Durch die zweistufige Anpassung soll für die Fahrgäste, aber auch für die Taxiunternehmen Preissicherheit und Transparenz geschaffen werden. Der Grundpreis ist zum 1. April von 5,30 auf 5,50 Euro gestiegen, so dass sich dann ein Mindestfahrpreis von 5,70 Euro (inklusive erster Schalteinheit) ergibt. Zum 1. Januar 2025 soll der Grundpreis auf 5,70 Euro und damit verbunden der Mindestfahrpreis auf 5,90 Euro ansteigen. Der Kilometerpreis wird von 2,30 Euro auf zunächst 2,50 Euro und dann auf 2,70 Euro angehoben.
27.02.2024 17:14 Uhr
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