Veröffentlicht am 28.10.2024 09:38

Tierschutz-Aktivisten versprühen Pfefferspray


Von red

Am Samstag, 26. Oktober, gegen 17.45 Uhr, begab sich eine Gruppe von fünf Personen in ein Kaufhaus in der Fußgängerzone. Sie hielten Plakate hoch und skandierten Parolen mit Bezug zum Tierschutz. Als die Gruppe durch den Sicherheitsdienst des Kaufhauses des Ladens verwiesen wurde, kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Hierbei schlugen die Personen auf die zwei Mitarbeiter (35 und 23 Jahre alt) ein und besprühten sie mit Pfefferspray. Anschließend flüchtete die Gruppe.

Die zwei Mitarbeiter erlitten durch die Schläge Hämatome, der 35-Jährige außerdem eine Platzwunde am Hinterkopf. Zudem verspürten beide durch das Pfefferspray starke Schmerzen und erlitten Augen- und Atemwegsreizungen. Durch das Pfefferspray klagten neun weitere Personen, die sich im Kaufhaus befanden, im Anschluss über Augen- und Atemwegsreizungen, darunter mehrere Kunden sowie zwei weitere Mitarbeiterinnen. Die Geschädigten wurden im Anschluss durch den Rettungsdienst vor Ort behandelt. Der betroffene Teil des Kaufhauses wurde geräumt.

Festnahme an Münchner Freiheit

Anhand vorhandener Videoaufzeichnungen der Überwachungskameras im Kaufhaus konnten Bilder der Tatverdächtigen an alle Polizeikräfte weitergeleitet werden. Kurze Zeit später konnte eine Gruppe von fünf Tatverdächtigen an der Münchner Freiheit durch Polizeikräfte festgestellt und vorläufig festgenommen werden. Bei ihnen wurden unter anderem ein Pfefferspray, zahlreiche Aufkleber mit Bezug zum Tierschutz und eine Actionkamera aufgefunden, welche sichergestellt wurden. Außerdem trug eine der Tatverdächtigen ein T-Shirt, auf dem der Holocaust mit Tierschlachtung gleichgesetzt wird.

Bei den fünf Tatverdächtigen handelt es sich um einen 31-Jährigen mit Wohnsitz in Österreich, einen 30-Jährigen mit Wohnsitz in Lübeck, eine 26-Jährige mit Wohnsitz in München, eine 21-Jährige mit Wohnsitz in Kassel und eine 16-Jährige mit Wohnsitz in Offenbach. Sie wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen. Gegen sie wird nun durch das Kriminalfachdezernat 4 (Staatsschutz) unter anderen wegen gefährlicher Körperverletzung und Volksverhetzung ermittelt.

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