Ein 81-Jähriger mit Wohnsitz wurde im August Opfer von falschen Polizeibeamten. Dabei überwies er mehrere hunderttausend Euro. Kürzlich rief eine unbekannte Person erneut beim 81-Jährigen an und gab sich als Staatsanwalt aus. Der Täter bezog sich auf den vergangenen Vorfall im August und gab an, dass der 81-Jährige das damals überwiesene Bargeld zurückerlangen könnte. Darauf müsse er jedoch jetzt Steuern zahlen. Im weiteren Verlauf wurde noch eine Abwicklungsgebühr sowie weitere Gebühren verlangt, die der 81-Jährige überwies. Der erneut entstandene Schaden beläuft sich auf einen mittleren fünfstelligen Betrag. Das Kommissariat 61 (Vermögensdelikte) hat die weiteren Ermittlungen übernommen.
„Falsche Polizei- oder Kriminalbeamte verwenden fast immer den Trick, dass sie die Angerufenen über vermeintliche Einbrüche in der Nachbarschaft informieren. Sie behaupten, dass diese deshalb in der Wohnung mögliche Geld- bzw. Schmuckbestände kontrollieren müssten. Vergewissern Sie sich bitte durch einen selbstständigen Anruf beim Polizeinotruf 110, ob es sich tatsächlich um einen Polizeibeamten handeln könnte. Lassen Sie keine unbekannten Personen in Ihre Wohnung, die sich nicht eindeutig legitimieren können. Dieser Hinweis gilt außerdem für Betrugsmaschen ähnlicher Art, die sich als Beamte anderer behörden ausgeben. Vergewissern Sie sich über einen unabhängigen Anruf bei dieser Behörde, ob der Anrufer tatsächlich in deren Auftrag bei Ihnen angerufen hat. Machen Sie am Telefon niemals Angaben über Ihre finanziellen Verhältnisse und teilen Sie keine Bankdaten mit.”