Der Bezirksausschuss 19 hat einen Fußgängerüberweg über die Pognerstraße beim U-Bahnhof verworfen („Pogner Zebra kommt nicht” im Sendlinger Anzeiger vom 28. April). Dazu schreibt Thomas Zachmayer:
Wie unsinnig die rechtlichen Vorgaben im Verkehrsbereich sind und welches Verkehrsmittel bevorzugt wird, zeigt der Artikel über den „Pogner-Zebra”. Es werden nicht etwa die schwächsten Verkehrsteilnehmer (Fußgänger) geschützt, sondern den Pkw-Nutzern werden Vorteile gewährt. Im Artikel wird erwähnt, dass die Polizei 2018 744 Autos / Stunde zählte und daher von Rechts wegen die Installation eines Zebrastreifens nicht zulässig sei. Denn: Der Verkehrsfluss würde eingebremst.
Die Logik: Je mehr Autos fahren, je weniger Rechte für die anderen Verkehrsteilnehmer. Es ist hierbei völlig egal, ob Kinder auf dem Weg zur Schule über die Straße wollen, oder ältere Personen auf dem Weg zum Zeitungsladen, oder zum Arzt sind: Sie sollen entweder die Straße unterqueren (nur auf einem Aufgang eine Rolltreppe), oder einen Umweg zur nächsten Ampel in Kauf nehmen.
Was passiert denn bitte schön, wenn man sich nicht an die Vorgaben hält und einfach „macht”? Müssen immer erst Menschen von 1.000 kg Stahl umgefahren werden, bevor (zu spät) gehandelt wird? Vielleicht sollte man einfach in einer Nacht- und Nebelaktion einen Zebrastreifen auf die Straße pinseln!?
Hinweis der Redaktion: In unserem Beitrag wurde die Ablehnung des Zebrastreifens NICHT mit einem Argument „Verkehrsfluss würde eingebremst” begründet.