Veröffentlicht am 04.10.2021 13:35

Im Viertel mitbestimmen


Johannes Beetz
Johannes Beetz
Chefredakteur
seit 1999 bei der Gruppe der Münchner Wochenanzeiger
Mitarbeit im Arbeitskreis Redaktion des Bundesverbands kostenloser Wochenzeitungen (BVDA)
Gewinner des Dietrich-Oppenberg-Medienpreises 2017 (Stiftung Lesen)
Das frühere Siemens-Hochhaus: Mit zwei Anbauten sollen hier künftig wieder Büroflächen entstehen. (Foto: job)
Das frühere Siemens-Hochhaus: Mit zwei Anbauten sollen hier künftig wieder Büroflächen entstehen. (Foto: job)
Das frühere Siemens-Hochhaus: Mit zwei Anbauten sollen hier künftig wieder Büroflächen entstehen. (Foto: job)
Das frühere Siemens-Hochhaus: Mit zwei Anbauten sollen hier künftig wieder Büroflächen entstehen. (Foto: job)
Das frühere Siemens-Hochhaus: Mit zwei Anbauten sollen hier künftig wieder Büroflächen entstehen. (Foto: job)

Die Bürgerversammlung für den Münchner Süden (19. Stadtbezirk) findet am Donnerstag, 14. Oktober, um 19 Uhr in der Dreifach-Sporthalle in der Gaißacher Straße 8 (in Sendling) statt. Die Leitung der Versammlung übernimmt Bürgermeisterin Katrin Habenschaden. Zu Beginn informieren die Versammlungsleitung und der Bezirksausschussvorsitzende Ludwig Weidinger über wichtige Themen und Projekte im Stadtbezirk.

Schwerpunktthemen werden voraussichtlich sein:

• Mobilität im Stadtbezirk - Verkehrskonzept - Fahrradweg Stäblistraße

• Große Bauvorhaben und Bauprojekte im Stadtbezirk

• Nachverdichtung Fürstenried West

• Hochhaus Baierbrunner Straße 7

• Areal östlich U-Bahnhof Machtlfinger Straße

• Bebauungsplan Ratzingerplatz

• Sanierungen und Neubauten von Schulen im Stadtbezirk

• Hermann-von-Siemens-Sportpark – Aktueller Sachstand

• Landschaftspark Isar-Solln – Aktueller Sachstand.

Diese Corona-Regeln gelten

Ein Kontaktnachweis je Hausstand ist erforderlich. Dieser wurde mit der Einladung an alle Haushalte versandt und ist zur Bürgerversammlung mitzubringen. Eine Teilnahme ist nur nach den am Tag der Bürgerversammlung gültigen Regelungen entsprechend der aktuellen Bayerischen lnfektionsschutzmaßnahmenverordnung möglich. Derzeit gilt für Besucher der 3-G-Grundsatz (geimpft, genesen oder aktuell getestet). Eine medizinische Gesichtsmaske (ggf. FFP2-Maske) ist zur Bürgerversammlung mitzubringen und durchgehend zu tragen, außer wenn ein Anliegen am Mikrofon vorgetragen wird.

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