Als eine 18-Jährige aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck am Donnerstag, 11. Februar, mit ihrem VW Golf gegen 20.30 Uhr auf der Staatsstraße 2069 von Oberbrunn nach Unterbrunn fuhr, bekam sie einen Anruf auf ihrem Mobiltelefon. Sie nahm das in der Mittelkonsole liegende Gerät in die Hand und und war einen Moment unachtsam, weshalb sie mit ihrem Auto in das rechte Fahrbahnbankett geriet. Auf der schneebedeckten Fahrbahn schleuderte sie nach links von der Fahrbahn und kam dort in einem Feld auf dem Dach zum Liegen. Die 18-Jährige blieb unverletzt; an ihrem Fahrzeug entstand Totalschaden in Höhe von circa 1000 Euro. An der Unfallstelle kam es bis circa 22.15 Uhr zu Behinderungen.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei Gauting darauf hin, dass Fahrzeugführern (auch Radfahrern) nicht nur das Telefonieren, sondern auch schon das reine In-die-Hand-nehmen eines Mobiltelefons verboten ist (§ 23 Absatz 1a StVO). Autofahrern droht bei Verstoß ein Bußgeldverfahren samt Punkt in Flensburg, Radfahrern ein Verwarnungsgeld.