Veröffentlicht am 11.03.2010 15:57

Neue Düsseldorfer Tabelle – was ändert sich?


Von kdk

Seit 1.1.2010 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle, damit wurde der Kindesunterhalt um 13 Prozent angehoben. Gleichzeitig wurde der Selbstbehalt nicht verändert. Was sollen nun Betroffene tun, einfach zahlen, nicht zahlen, wer muss zahlen, wer nicht, sich ans Familiengericht wenden, den Anspruch prüfen lassen? Viele Fragen also, die sich Betroffene stellen. Beim ISUV-Infotreff zum Thema „Kindesunterhalt für minderjährige und volljährige Kinder“ referiert am Donnerstag, 18. 3., 19.30 Uhr, Rechtsanwältin Sonja Sattler. Sie wird die Veränderungen der Düsseldorfer Tabelle darlegen. Ort: Haus Evangelisches Forum, EG, Herzog-Wilhelm-Str. 24, Veranstalter ist der gemeinnützige Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV). Der Eintritt ist frei.

Infos 6 91 11 90 (Norbert Ruf), E-Mail muenchen@isuv.de sowie im Internet www.isuv.de

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