Mit einer Umfrageaktion zu unerlaubten Werbeanrufen wollen die Verbraucherzentralen auffällige Unternehmen stoppen und ihre Forderung nach einer Verschärfung des gesetzlichen Schutzes der Betroffenen untermauern. Hinweise zu unerwünschten Werbeanrufen werden in jeder Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Bayern sowie auch online mit einem Beschwerdeformular unter www.verbraucherzentrale-bayern.de erfasst.
Seit August 2009 müssen Firmen, die Werbeanrufe ohne ausdrückliche Einwilligung der Verbraucher tätigen, mit Bußgeldern bis zu einer Höhe von 50.000 Euro rechnen. Die Rufnummer zu unterdrücken, ist nicht gestattet. Firmen, die das nicht beachten, drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro.
Aktuelle Verbraucherbeschwerden zeigen jedoch, dass sich unseriöse Anrufer durch die Androhung von Bußgeld nicht abschrecken lassen. „Unerlaubte Telefonwerbung lässt sich nur dann wirksam unterbinden, wenn sie sich für Anbieter nicht mehr lohnt”, sagt Petra von Rhein, Leiterin des Rechtsreferats der Verbraucherzentrale Bayern. Die effektivste Maßnahme sei eine gesetzlich vorgesehene schriftliche Bestätigung von am Telefon abgeschlossenen Verträgen, so die Juristin weiter. Doch diese Forderung der Verbraucherschützer wurde bisher vom Gesetzgeber nicht berücksichtigt.
Deshalb starten die Verbraucherzentralen jetzt eine bundesweite Umfrageaktion, an der sich auch die Verbraucherzentrale Bayern beteiligt. Betroffene Verbraucher sind aufgerufen, ihre Erfahrungen der Beratungsstelle vor Ort oder per Internet mitzuteilen.