Veröffentlicht am 26.09.2011 12:01

Aus dem BA 9

Bauvorhaben Trafo 2: Die Urteilsbegründung zum Bauvorhaben Trafo 2 liegt vor. Die Lokalbaukommission (LBK) hält das Urteil für gut begründet und sieht in zweiter Instanz keine Chance für die Landeshauptstadt München. „Es muss daher eine Lösung durch Umplanung gefunden werden“, erklärt Anja Heller-Brandt vom Kulturreferat. Für den Bauteil Bürgersaal bedeutete dies konkret, „dass die Anzahl der Stellplätze deutlich reduziert werden muss. Die LBK sieht hier erfreulicherweise jetzt Spielräume und signalisierte, dass von der Umsetzung der Stellplatzsatzung im weiteren Verlauf abgewichen werden kann“, so Heller-Brandt weiter. Das Sozialreferat, die Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung (MGS) und die Lokalbaukommission werden nun das weitere Vorgehen beraten.

Einsatz von Laubbläsern und -saugern: Bezirksausschüsse können auf der Grundlage bestehender Gesetze nicht gegen den Einsatz von Laubbläsern und -saugern vorgehen. Dies hat das Referat für Umwelt und Gesundheit (RGU) dem Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg (BA 9) in einem Schreiben mitgeteilt. Zwar sieht auch das RGU den zunehmenden Einsatz der Geräte sehr kritisch. Im Rahmen der Bearbeitung vieler Bürgeranfragen, verschiedener Anträge aus Bürgerversammlungen und auch aus dem Stadtrat werde immer wieder geprüft, inwieweit die Geräte verboten oder ihr Einsatz durch städtische Behörden beschränkt werden könne. Auf kommunaler Ebene ist die Landeshauptstadt München nach Angaben des RGU aufgrund rechtlicher Bestimmungen dazu allerdings nicht berechtigt.

Errichtung eines Behindertenparkplatzes: Auf Antrag der Praxis für Physiotherapie wird in der Nymphenburger Straße 211 in allgemeiner Behindertenparkplatz eingerichtet. Dies hat das Kreisverwaltungsreferat (KVR) dem BA 9 mitgeteilt.

Anfahrtszone für Kindergarten: Vor dem Anwesen der Nymphenburger Straße 120 wurde nach KVR-Angaben auf eine Länge von zirka 20 Metern ein eingeschränktes Haltverbot eingerichtet. Die Anfahrtszone sei erforderlich, um das Bringen und Holen der Kinder des Kindergartens zu ermöglichen, ohne dass es zu größeren Verkehrsbeeinträchtigungen komme.

Gemeinsamer Geh- und Radweg: Die Zufahrt vom Eisnergutbogen, Höhe Einmündung Engasserbogen, in die südliche Grünanlage ist vom KVR als gemeinsamer Geh- und Radweg in beiden Richtungen beschildert worden.

Trambahn-Wendeschleife Lothstraße: In einem Antrag hatte der BA 9 im vergangenen Jahr die Stadt München aufgefordert, statt der Anlage einer Wendeschleife an der Lothstraße den Takt der Straßenbahnlinien 20/21 bis zum Westfriedhof zu verstärken. „Auf Grund der schwächeren Auslastung im Abschnitt Lothstraße – Westfriedhof ist dies jedoch nicht gerechtfertigt“, heißt es im Beschluss des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft. „Mit einer Taktverdichtung bis zum Westfriedhof würde außerdem zusätzlicher Fahrzeugbedarf ausgelöst und die Auslastung auf diesem Teilabschnitt noch verschlechtert.“ Dem Antrag könne daher nicht entsprochen werden.

Zuschuss für REGSAM e.V.: Für die Erstellung eines Flyers „Rund um die Geburt“ hat der BA 9 REGSAM e.V. einen Zuschuss von 1074,02 Euro genehmigt.

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