Seit Jahren flackert der Streit um die Nutzungsrechte der Theresienwiese immer wieder auf. Anwohner bleibt der Zugang durch Absperrungen beim Auf- und Abbau der Anlagen für Veranstaltungen verwehrt. Schulkinder müssen nennenswerte Umwege in Kauf nehmen, anstatt die Wiesn just zu queren. An gewisse Unbill vor, während und nach dem Oktoberfest sind alle im Stadtbezirk längst gewöhnt. Doch es finden auf dem weitläufigen Grund diverse Veranstaltungen statt, die zu weiteren Einschränkungen für die Münchner führen. Und den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt München soll die Theresienwiese von den Wittelsbachern ja schließlich geschenkt worden sein. Doch: Ist die Schenkung rechtskräftig? Existiert eine Schenkungsurkunde? Denn gesehen hat das Schriftstück bislang niemand.
Die zunehmende kommerzielle Nutzung der Wiesn und das Durchgangsverbot erregten beim Bezirksausschuss (BA) Schwanthalerhöhe massiven Widerwillen und warf erneut die Frage auf, ob diese denn überhaupt rechtmäßig seien. Dieter Reiter, Referent für Arbeit und Wirtschaft und SPD-Oberbürgermeister-Kandidat betonte in einem Schreiben an den BA-Vorsitzenden Ludwig Wörner (SPD), dass die Theresienwiese eben nie ein Geschenk an die Stadt oder deren Bürger gewesen sei. Hingegen habe die Landeshauptstadt ab dem Jahr 1824 nach und nach diverse Teilstücke von den Eigentümern gekauft. Und nun entscheide der Stadtrat über die Freizeitnutzung des Areals, die ja schließlich allen Münchnerinnen und Münchnern zugute komme, so Reiters Fazit. Optimierungsmöglichkeiten hinsichtlich der Passierbarkeit der Wiesn während des Auf- und Abbaus fürs Oktoberfest soll ein Baustellenkoordinator prüfen.
Nachdem die Kontroversen um die Eigentumsrechte der Theresienwiese am 22. November in der Süddeutschen Zeitung beschrieben worden waren, antwortete Richard Bauer, Direktor des Münchner Stadtarchivs a. D. in einem Leserbrief (SZ, 27.11.13): „Tatsache ist, dass der größte Teil der Theresienwiese seit dem Mittelalter im Obereigentum des Freisinger Bischofs stand.” Das gesamte bischöfliche Lehen ging jedoch 1803 in das Obereigentum des Kurfürsten und späteren Königs Max von Bayern über. 1858 wurden die Grundstücke schließlich Eigentum der Kommune. „Man wird also nach einer Schenkungsurkunde des Hauses Wittelsbach vergeblich suchen”, versichert Bauer. Ob diese Aufklärung durch den Fachmann den Zwist nun ein für alle Mal beigelegt hat, wird die Zukunft zeigen.