Veröffentlicht am 09.05.2017 13:37

Bühne frei für kommunale Unternehmen

Kaum einer schätzt es, gehörnt zu werden, außer es handelt sich um das Geweih, das die Trophäe des Starnberger Wirtschaftspreises ziert. Der begehrte Preis wird alljährlich vom Wirtschaftsforum des Landkreises Starnberg und der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung an ein Unternehmen im 5-Seen-Land vergeben, dass sich auf besondere Art hervorgetan hat. In welcher Weise, das hängt vonm Thema der jeweiligen Ausschreibung ab und das lautet in jedem Jahr anders. In den vergangenen Jahren ging es mal um Kreativität, mal um Exportweltmeister. Im letzten Jahr wiederum war unternehmerisches Engegement gefragt, das sich durch besondere Nachhaltigkeit in ökonomischer, ökologischer und sozialer Hinsicht auszeichnet. Vorjahressieger wurde das Kraillinger Unternehmen EOS.

Ein Lob der kommunalen Unternehmen

Das Jahresmotto für den Wirtschafspreis, der heuer zum elften Mal vergeben wird, wurde gestern auf einer Pressekonferenz im Tourismussamt bekanntgegeben, und die Wahl des Themas kann durchaus als Überraschung gelten: kommunale Unternehmen. Gemeint sind damit alljene gebührenfinanzierten Unternehmen im Landkreis, die im Hintergrund eine reibungslose Grundversorgung aller Haushalte garantieren und somit wesentlich dazu beitragen, dass das Leben im Landkreis so angenehm und komfortabel ist „Wer die Verhältnisse in anderen Ländern kenn, weiß wovon die Rede ist,” bestätigt Martin Eickelschulte, Vorsitzender der IHK im Landkreis. Denn kommunale Unternehmen werden gewöhnlich nur dann wahrgenommen, wenn die Abfuhr des Mülls, die Aufbereitung und Versorgung mit Trinkwasser oder die gesundheitliche Rundumversorgung eben nicht funktioniert. „Die Zahl der Bewerber”, meint Christoph Winkelkötter, der Geschäftsführer der gfw, „wird wohl eher überschaubar bleiben.” Nichtsdestotrotz glaubt er, dass der Landkreis auch hier wieder wie schon in den Jahren zuvor mit überraschenden Ergebnisse auftrumpfen wird. Einen Mangel an geeigneten Kandidaten befürchtet er jedenfalls nicht. Die Preisverleihung findet wie immer im Herbst, am 17. Oktober, im Foyer der Stadtsparkasse statt.

Vorschlagsrecht hat jeder

Grundbedingung für die Vergabe des Wirtschaftspreises ist wie immer, dass die nominierten Unternehmen ihren Sitz oder eine Niederlassung im Landkreis Starnberg haben. Das Vorschlagsrecht haben diesmal jedoch nicht nur die Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammer Verbände und Organisationen, Gemeindeverwaltungen, Träger kommunaler Mandate, die Agentur für Arbeit Starnberg und die Unternehmen selbst, wie auf der Webseite der gfw kommuniziert wird. Jeder Bürger des Landfkreises, der besonders positive Erfahrungen im Krankenhaus oder mit bestimmten Versorgungsunternehmen gemacht hat, kann einen Vorschlag einreichen. Kindergärten und Schulen fallen allerdings ebensowenig nicht unter die Vorschlagskategorie wie kommunale Verwaltungen. Nach dem Abschluss der Nominierungsrunde, die bereits am Freitag, 26. Mai, endet, werden die vorgeschlagenen Kandidaten gebeten, sich persönlich zu bewerben und die besonderen Charakteristika des Unternehmens herauszustellen. Anschließend macht sich die Jury auf den Weg, ein umfassendes Profil vom Unternehmen zu gewinnen, wozu auch der persönlicher Besuch im Unternehmen der jeweiligen Bewerber gehört. Schließlich trifft die Jury aus ihrer Top-Ten-Liste, die erst ganz zuletzt im Vorfeld der Preisvergabe bekannt gegeben wird, die endgültige Entscheidung. Allein die Nominierung kann bereits als Erfolg gewertet werden, umso mehr, wenn der Name des Unternehmens am Ende auf der Liste der den zehn Besten zu finden ist.

Eile ist geboten

Die Vorschläge müssen bis spätestens Freitag, 26. Mai, an die Adresse der gfw Starnberg mbH, Strandbadstraße 2, 82319 Starnberg eingereicht werden und alle wichtigen Angaben und Kontaktdaten zum Betrieb enthalten. Wichtig ist die kurze, schriftliche Erklärung, inwiefern das Unternehmen den Zielsetzungen des Wirtschaftspreises 2017 entspricht. Über die Vergabe des Wirtschaftspreises entscheidet das Wirtschaftsforum Landkreis Starnberg als Beirat der gfw Starnberg mbH. Der Rechtsweg ist wie immer ausgeschlossen.

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