Veröffentlicht am 09.12.2024 08:36

Bürgerwunsch nach Tempo 30 an der Theresienhöhe wird nicht erfüllt


Von Beatrix Köber
Laut Mobilitätsreferat liegt die Lärmbelästigung auf der Theresienhöhe trotz des Lieferverkehrs im zumutbaren Bereich für die Anwohner.  (Foto: Beatrix Köber)
Laut Mobilitätsreferat liegt die Lärmbelästigung auf der Theresienhöhe trotz des Lieferverkehrs im zumutbaren Bereich für die Anwohner. (Foto: Beatrix Köber)
Laut Mobilitätsreferat liegt die Lärmbelästigung auf der Theresienhöhe trotz des Lieferverkehrs im zumutbaren Bereich für die Anwohner. (Foto: Beatrix Köber)
Laut Mobilitätsreferat liegt die Lärmbelästigung auf der Theresienhöhe trotz des Lieferverkehrs im zumutbaren Bereich für die Anwohner. (Foto: Beatrix Köber)
Laut Mobilitätsreferat liegt die Lärmbelästigung auf der Theresienhöhe trotz des Lieferverkehrs im zumutbaren Bereich für die Anwohner. (Foto: Beatrix Köber)

Der Bürgerwunsch nach Tempo 30 auf der Theresienhöhe, zwischen Gollierstraße und Alter
Messeplatz, wird nicht erfüllt. Laut Mobilitätsreferat fehlen die notwendigen Voraussetzungen, um hier eine Temporeduzierung anzuordnen. Eine Rückfrage bei der Polizei habe zudem die Einschätzung des MOR bekräftigt: „Aus polizeilicher Sicht ist eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 nicht erforderlich.“ Die Unfallzahlen zeigten keine Handlungsnotwendigkeit: „Eine qualifizierte Gefahrenlage liegt derzeit nicht vor“, erklärt das MOR.

Vor allem der Lärmschutz der Anwohner hätte nach Ansicht des Bürgers mit der Temporeduzierung verbessert werden können, weswegen er im Herbst den Vorschlag für Tempo 30 an der Theresienhöhe vorbrachte. Besonders in den Morgenstunden sorge LKW-Verkehr für Lärmbelästigung, erklärte er. Aber auch die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern führte er als Argument für die Temporeduzierung ins Feld. Die zuständige Behörde kümmerte sich inzwischen um das Bürgeranliegen und kommt zu dem Schluss: Es liegt kein besonderes Verkehrsrisiko vor, das Tempo 30 erforderlichen machen würde. Die Kreuzungsbereiche Gollierstraße und Alter Messeplatz mit der Theresienhöhe sind mit einer Lichtsignalanlage (LSA) ausgestattet, hält das MOR in seinem Antwortschreiben fest: „Diese dienen auch insbesondere für Fußgänger und Radfahrer zur sicheren Querung.“ In den Seitenräumen der Theresienhöhe befindet sich zudem ein ausgewiesener
benutzungspflichtiger Radweg für die jeweilige Richtung.
„Nach den Vorgaben können Tempo 30-Zonen nur in (reinen und allg.) Wohngebieten mit hoher Radverkehrs- und Fußgängerdichte mit hohem Querungsbedarf eingerichtet werden“, erläutert das MOR weiter. „Dabei dürfen z.B. auch keine Lichtsignalanlagen in dem Bereich liegen.“ Damit ist also eine wichtige Voraussetzung für eine Tempo 30-Regelung vor Ort nicht gegeben.

„Gut einsehbar“

Aber auch andere Argumente sprächen laut MOR gegen die 30 km/h. So ist etwa westlich der Theresienhöhe überwiegend Misch- und Kerngebiet ausgewiesen. In zwei kleineren Abschnitten besteht allgemeines Wohngebiet, wo bereits eine Tempo 30-Zone ist. Außerdem sei der Streckenverlauf der Theresienhöhe in nördlicher Richtung, nach der Zufahrt zum Verkehrszentrum Deutsches Museum, nahezu geradlinig. „Die
LSA ist im Kreuzungsbereich Alter Messeplatz daher ohne Sichtbehinderung
frühzeitig für Kraftfahrer erkennbar“, erklärt das MOR. Und auch der Kreuzungsbereich an
der Gollierstraße sei trotz leichten kurvigen Verlaufes, rechtzeitig einsehbar. Weder seien vor Ort sogenannte „sensible Einrichtungen“ wie z.B. Kindergarten, Altenheim usw. gegeben, noch bestehe besondere Gefahrenlage (z.B. erhöhte Unfallzahlen). Eine Auswertung der sicherheitsrelevanten Verkehrsunfälle seit 2020 habe vier Verkehrsunfälle mit verletzten Radfahrern ergeben. „Als Ursache wurden bei diesen Verkehrsunfällen ausschließlich Rotlichtverstöße festgestellt“, so das MOR. Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Fußgängern oder aufgrund nicht angepasster oder überhöhter Geschwindigkeit wurden polizeilich nicht bekannt.
Auch der Verkehrslärm liege laut MOR in der für München bestehenden Lärmkartierung objektiv im zumutbaren Bereich. Weder für den Bereich des allgemeinen Wohngebietes noch des Kerngebietes erreichten die Pegelwerte die kritischen Richtwerte oder überschritten sie gar. Damit lägen im Endergebnis weder örtlich noch verkehrlich die Voraussetzungen vor, um Tempo 30 auf der Theresienhöhe anzuordnen.

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