Fakten rund um die Bundestagswahl am 23. Februar


Von hw
Am Sonntag, 23. Februar, gilt es, da wird der 21. Deutsche Bundestag gewählt. Bis dahin streiten die Parteien noch um die Gunst der Wähler.  (Foto: ara)
Am Sonntag, 23. Februar, gilt es, da wird der 21. Deutsche Bundestag gewählt. Bis dahin streiten die Parteien noch um die Gunst der Wähler. (Foto: ara)
Am Sonntag, 23. Februar, gilt es, da wird der 21. Deutsche Bundestag gewählt. Bis dahin streiten die Parteien noch um die Gunst der Wähler. (Foto: ara)
Am Sonntag, 23. Februar, gilt es, da wird der 21. Deutsche Bundestag gewählt. Bis dahin streiten die Parteien noch um die Gunst der Wähler. (Foto: ara)
Am Sonntag, 23. Februar, gilt es, da wird der 21. Deutsche Bundestag gewählt. Bis dahin streiten die Parteien noch um die Gunst der Wähler. (Foto: ara)

Am Sonntag, 23. Februar, sind alle wahlberechtigten deutschen Staatsbürger dazu aufgerufen, den 21. Deutschen Bundestag zu wählen. Voraussetzung für die vorgezogenen Wahlen war die gescheiterte Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz am 16. Dezember 2024. Ursprünglich hätten die Bundestagswahlen am 28. September 2025 stattfinden sollen.

59.2 Millionen deutsche Staatsbürger sind aufgerufen, am 23. Februar bei dem Kandidaten ihrer Wahl das Kreuzchen zu machen. Insgesamt gibt es deutschlandweit 299 Wahlkreise. Der Wähler hat indes die Qual der Wahl, denn 29 Parteien treten zur Bundestagswahl an. Allerdings stehen nur zehn davon in allen Bundesländern zur Wahl, weitere 19 sind zumindest in einem Bundesland auf den Stimmzetteln gelistet. Die Entscheidung, wer zur Bundestagswahl antreten darf, wurde vom Bundeswahlausschuss Mitte Januar getroffen. Ursprünglich wurden 41 Parteien zur Wahl zugelassen, doch konnten einige von ihnen nicht die geforderte Mindestzahl von Unterstützerunterschriften nachweisen, so dass es am Ende nur 29 Parteien auf den Wahlzettel schafften.

Aktuell befinden wir uns in der entscheidenden Schlussphase des Wahlkampfs, denn laut Umfragen gibt es immer noch zahlreiche Bürger, die sich noch nicht final entschieden haben, für wen sie am Wahlsonntag stimmen werden.
Alle vier Jahre entscheiden die Bürger darüber, wer im Deutschen Bundestag sitzen wird. Tatsächlich wählt der Wähler nicht direkt den Bundeskanzler, sondern kann mit seinen beiden Stimmen einen Direktkandidaten in seinem Wahlkreis und eine Partei in einer so genannten geschlossenen Liste wählen. Hier werden nicht einzelnen Mitgliedern einer Partei Stimmen zugewiesen, sondern die Liste wie auf dem Wahlzettel aufgezeigt, gewählt.
Das Direktmandat hat dabei der Kandidat gewonnen, der prozentual die meisten Stimmen auf sich vereinen kann. Eine Prozenthürde gibt es dabei nicht zu überspringen. Für die Kräfteverhältnisse der Parteien im Bundestag ist jedoch die Zweitstimme ausschlaggebend. Die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag, also darüber, wie viele Sitze im Bundestag einer Partei zustehen, wird über den prozentualen Anteil der Zweitstimmen - auch „Kanzlerstimme” genannt - geregelt. Den oder die nächste/n Bundeskanzler/in wählen die stärksten Fraktionen im Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten.
Damit die Wähler gut vorbereitet am 23. Februar zur Wahl gehen können, bietet die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit ein breites Informationspaket rund um die Wahl an, wo sämtliche Fragen rund um das Thema geklärt werden.

Größtes frei gewähltes Parlament der Welt

Der Deutsche Bundestag ist das Parlament und somit das gesetzgebende Organ der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Berlin. Der Bundestag wird im politischen System Deutschlands als einziges Verfassungsorgan des Bundes unmittelbar gewählt. Die gesetzliche Anzahl seiner das ganze Volk vertretenden Mitglieder beträgt nach dem Bundeswahlgesetz 630.

29 Parteien buhlen um die Gunst der Wähler

Welche der jetzt antretenden Parteien Abgeordnete in den nächsten Bundestag schicken werden, entscheidet einzig der Wähler: Damit eine Partei im Bundestag vertreten ist, muss sie bundesweit mindestens 5 Prozent der Stimmen auf sich vereinigen können oder drei Direktmandate gewinnen.

Wahlen erklärt in einfacher Sprache

Die Bundestagswahl steht an, aber die Politik dazu zu verstehen, ist nicht immer einfach. Das will das Projekt Demokratie-Lokal ändern und bietet ein vielfältiges Informationsangebot. Wer nach Antworten in einfacher Sprache auf Fragen wie „Was macht der Bundestag?” und „Wie geht wählen?” sucht, ist bei der kostenlosen Infoveranstaltung „Bundestagswahl einfach erklärt” willkommen.
Bei kleinen Snacks gibt es hier ausreichend Zeit, eigene Fragen zu stellen: auf der Theresienhöhe am Donnerstag, 13. Februar, um 15 Uhr im Nachbarschaftstreff Theresienhöhe (Hans-Fischer-Straße 13). Weitere aktuelle Informationen gibt es unter www.quarter-m.de/einfache-wahl-bundestag-2025

Briefwahl oder lieber vor Ort wählen

Was viele nicht wissen, noch bis vor 17 Jahren durfte Briefwahl nur der beantragen, der glaubhaft versichert hat, dass er tatsächlich am jeweiligen Wahltag seine Stimme nicht persönlich im Wahllokal abgeben kann, weil er beispielsweise im Urlaub weilte. Der Gesetzgeber hat im Laufe der Jahre auf die zunehmende Wahlmüdigkeit seiner Bürger reagiert und die Bedingungen für die Briefwahl gelockert. Mit enormer Resonanz.

Die Briefwahlunterlagen darf man auch persönlich in seiner Gemeinde abgeben und zwar bis um Punkt 18.00 Uhr am 23. Februar. Der Eingang der Wahlunterlagen wird genau dokumentiert. Um 18.01 Uhr am 23. Februar ist es indes zu spät, wer jetzt noch wählen will, muss sich vier Jahre gedulden. Es sei denn, er befindet sich bereits vor 18.00 Uhr im Wahllokal und ist aufgrund des starken Andrangs noch nicht zum Zug gekommen. Die Wahl hat in jedem Fall geheim stattzufinden. Das bedeutet, dass man aus der Wahlkabine kein Selfie veröffentlichen darf. Das Wahlgeheimnis darf nicht angetastet werden.

Wer sich nicht sicher ist, wen er wählen soll, kann ab sofort den Wahl-O-Mat fragen, der seit 2002 schon über 130 Millionen mal von unentschlossenen Wählern genutzt wurde. Zu finden ist er unter www.wahl-o-mat.de

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