Das Verwaltungsgericht München hat in erster Instanz den Eilantrag gegen die testweise Widmung der Weißenburger Straße als Fußgängerzone als unbegründet abgelehnt. Das hat die Stadt München mitgeteilt. Die einjährige Testphase könne daher weiterlaufen, die im August eingerichtete Fußgängerzone zwischen Weißenburger Platz und Pariser Platz bleibe bestehen.
Das Gericht habe die Abwägungsentscheidung der Landeshauptstadt München nicht beanstandet und aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls für gerechtfertigt erachtet. Dabei hat das Gericht festgestellt, dass es für die Stadt möglich sein muss, zur Steigerung der Aufenthaltsqualität und Attraktivität der Weißenburger Straße sowie für eine Entlastung vom Durchgangsverkehr und zur Verkehrsberuhigung ein solches Pilotprojekt durchzuführen, um dessen dauerhafte Praktikabilität und Rechtmäßigkeit beurteilen zu können.
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