Im Schriftverkehr der Schulen dürfen zukünftig keine Sonderzeichen – wie das so genannte „Gendersternchen“ – im Sinne einer geschlechtergerechten Sprache verwendet werden. Der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) begrüßt diese Entscheidung der Staatsregierung weitestgehend.
„Sprache soll nicht verletzen und soll alle Menschen einbinden und sichtbar machen. Deshalb müssen wir lernen, Sprache auch geschlechtersensibel zu nutzen”, findet BLLV-Präsidentin Simone Fleischmann. Sensibilität und Offenheit im Umgang mit der Sprache und miteinander seien wichtiger denn je. Auch der Rat für deutsche Rechtschreibung spreche sich explizit für eine geschlechtersensible Sprache aus und weise darauf hin, dass lediglich die Frage der Nutzung von Sonderzeichen dafür noch nicht geklärt ist.
Vor allem bleiben die Schulen frei im mündlichen Sprachgebrauch und die Schülerinnen und Schüler müssen nicht um ihre Noten fürchten, wenn sie neugierig sind, Fragen stellen und sich um eine geschlechtergerechte Sprache bemühen. Auch zukünftig sind die Lehrkräfte nicht verpflichtet, das „Gendern“ von Texten mit Sonderzeichen als Fehler zu werten. „Wenn heute Kinder und Jugendliche nach der Bedeutung und den Möglichkeiten der Sprache fragen oder sich um eine geschlechtergerechte Sprache bemühen, dann ist das erst einmal ein Anlass, um über das Thema ins Gespräch zu kommen”, so Fleischmann.