2.500 deutsche Städte und Gemeinden stehen mit dem Rücken an der Wand, gelten schon viele Jahre als überschuldet. Bereits vor Corona betrugen deren Verbindlichkeiten über 50 Milliarden Euro. Gerade dort, wo der Strukturwandel besonders stark ausgeprägt ist, können Kommunen insbesondere gesetzliche Aufgaben im Sozialbereich nur noch mit Kassenkrediten und Verzicht auf mittlerweile mehr als dringend notwendige Investitionen stemmen. Straßen, Brücken, Schulen und Kitas sind seit Jahren in schlechtem Zustand, Theatern und Bädern droht die Schließung, Investitionen werden auf das Allernötigste beschränkt.
Das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ sieht seitens Bund und Länder das Konnexitäts-Prinzip „Wer bestellt, sollte auch bezahlen“ missachtet: Bundes- und landespolitische Gesetze und Regelungen können nur bei einer ausreichenden Finanzierung umgesetzt werden, der Erlass von Altschulden und eine auskömmliche Finanzausstattung seitens Bund und Land seien dringend von Nöten. Auch ihre 2019 ins Leben gerufene Kommission zur „Untersuchung von ungleichen Lebensverhältnissen“ bestätigte die Problematik der Altschulden.
Nun sollen durch das Konjunkturpaket zwar Gewerbesteuer-Ausfälle aufgefangen und das Konnexitäts-Prinzip zukünftig besser geregelt sein, doch Missstände aus der Vergangenheit werden nicht korrigiert, ein Altschuldenerlass ist nicht inkludiert.
Werden altverschuldete Kommunen beim Thema „gleiche Lebensverhältnisse in Deutschland“ alleingelassen?
Bundesinnenminister Horst Seehofer:
„Die Handlungsfähigkeit der Kommunen ist für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse eine entscheidende Voraussetzung. Es ist aber nicht ausreichend, allein die Schulden abzubauen, sondern Neuverschuldung muss dauerhaft verhindert werden. Der größte Ausgabeposten in den kommunalen Haushalten sind die Sozialausgaben und insbesondere die Kosten der Unterkunft. Daher wollen wir als Bund weitere 25 Prozent und insgesamt bis zu 75 Prozent der Kosten der Unterkunft übernehmen. Darüber hinaus bietet der Bund an, gemeinsam mit den Ländern die krisenbedingten Einnahmeausfälle der Gewerbesteuer zu kompensieren. Damit wird allen Kommunen die Möglichkeit gegeben, trotz Pandemie-bedingter Mehrausgaben und Mindereinnahmen zu handeln und zu investieren. Die Lösung des Problems der kommunalen Altschulden muss, wie es auch unsere Verfassung vorsieht, durch die betroffenen Länder erfolgen. Einige Länder haben bereits begonnen, ihre Kommunen zu entschulden. Flankiert durch die genannten Maßnahmen, bestehen auch unter den Krisenbedingungen gute Chancen auf eine nachhaltige Haushaltssanierung in den altverschuldeten Kommunen.“
Dr. Johannes Slawig, Sprecher des parteiübergreifenden Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte“:
„Ich stimme dem Herrn Bundesinnenminister zu, dass die jüngsten Entscheidungen des Koalitionsausschusses gerade bei den 70 hochverschuldeten Mitgliedskommunen unseres Aktionsbündnisses ´’Für die Würde unserer Städte’ hochwillkommen sind. Dies gilt besonders für die Entlastung bei den Kosten sozialer Leistungen wie den Kosten der Unterkunft. Dafür sind wir dankbar. Doch wir bedauern zutiefst, dass die Koalitionsspitzen keine Lösung für das Problem der kommunalen Altschulden gefunden haben. Diese Altschulden sind die Folge des Strukturwandels in unseren Städten. Gerade jetzt in der Bekämpfung der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, wie wichtig starke und leistungsfähige Kommunen sind. Um die kommunale Daseinsvorsorge dauerhaft zu sichern, ist eine durchgreifende und nachhaltige Stärkung des kommunalen Finanzsystems dringend notwendig. Dazu gehört unverzichtbar eine Lösung des weitgehend nicht von den Kommunen selbst verschuldeten Altschuldenproblems. Jahrzehntelang wurden Gesetze beschlossen, die wir ohne ausreichende Gegenfinanzierung ausführen mussten. Wenn der Bund sich leider nicht an der Lösung dieses von ihm mitverursachten Problems beteiligt, sind jetzt die betroffenen Länder gefordert, eine nachhaltige Lösung zu schaffen.“
Die Millionen-Frage wird von einer Redakteursgruppe aus dem Bundesverband der Anzeigenblätter in Deutschland (BVDA) gestellt. Sie ist an einen prominenten Vertreter aus Politik und Gesellschaft adressiert und soll die Menschen in Deutschland millionenfach erreichen weil sie in jedem teilnehmenden Anzeigenblatt gleich gestellt und gleich beantwortet wird. Dem BVDA gehören 199 Verlage mit einer Auflage von rund 60 Millionen an.